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Grundbesitzabgaben
Für die Erhebung der Grundbesitzabgaben ist der Fachdienst Haushalt und Steuern zuständig.
Die Grundbesitzabgaben umfassen folgende Steuern und Abgaben:
- Grundsteuer A und B
- Abfallbeseitigung
- Schmutzwasserbeseitigung
- Niederschlagswasserbeseitigung
- Straßenreinigung
Sie werden durch einen Steuer- und Abgabenbescheid festgesetzt und den Grundstückseigentümern am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben. Die Zahlung wird in vierteljährlichen Raten (jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) fällig.
Änderungen der Zustellanschrift (beispielsweise bei Umzug, Änderung des/der Bevollmächtigten usw.) teilen Sie bitte dem Fachdienst Haushalt und Steuern mit.
Bitte beachten Sie, dass kein automatischer Abgleich mit Meldedaten erfolgt!