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Vollservice

Kontakt

Starke, Lisa

Telefon: 0 20 64 / 66-312

Rathaus

Büro: 232

Platz d Agen 1
46535 Dinslaken

Blechschmidt, Markus

Telefon: 0 20 64 / 66-506

Rathaus

Büro: 231

Platz d Agen 1
46535 Dinslaken

Hodak, Stefan

Telefon: 0 20 64 / 66 517

DIN-Service

Büro: 003

Otto-Lilienthal-Straße 16
46539 Dinslaken

Köster, Ralf

Telefon: 0 20 64 / 66-546

DIN-Service

Büro: 003

Otto-Lilienthal-Straße 16
46539 Dinslaken

Die Stadt Dinslaken bietet einen Vollservice bei der Abfallentsorgung an. Der Vollservice bedeutet, dass die Abfallbehälter vom Standplatz auf dem Grundstück geholt und nach der Entleerung wieder zurückgestellt werden.

  • Der Vollservice muss schriftlich beantragt werden (siehe Antragsvordruck).

  • Der Vollservice gilt für alle städtischen Abfallbehälter (Restmüll, Biomüll, Papier) in den Größen bis 240 Liter (2-Rad Behälter) und 1.100 Liter (4-Rad Behälter – sofern mehr als 15 Meter vom öffentlichen Straßenraum entfernt).

  • Der Vollservice für das privatrechtlich organisierte System Gelber Sack/Gelbe Tonne ist nicht möglich.

  • Der Vollservice wird für Behälter bis 240 Liter mit und ohne Erschwernisse(n) beim Transport auf dem Grundstück angeboten. Sofern Erschwernisse beim Transport auf dem Grundstück vorliegen (z.B. mehr als 3 Stufen, Treppen, Rampen, Standort im Keller) behält sich die Stadt Dinslaken die Durchführung des Vollservices besonders aus Gründen der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit vor.

  • Bei 1.100 Liter Behältern ist die Durchführung des Vollservice nur zulässig, sofern keine Erschwernisse beim Transport auf dem Grundstück bestehen.

  • Der Vollservice kann nur für alle auf dem Grundstück vorhandenen Abfallbehälter (Restmüll, Biomüll, Papier) beantragt werden. Nicht möglich ist der Vollservice nur für einzelne Abfallarten und/oder einzelne Behälter von Miet- oder Eigentumswohnungen.

  • Aus Gründen der Tourenplanung kann der Vollservice grundsätzlich nur bis zum 30.06. eines Jahres für die Zeit ab 01.01. des folgenden Jahres beantragt werden. Ausnahme: Nur bei besonders begründeter und nachgewiesener Dringlichkeit wird der Vollservice auch unterjährig angeboten, sofern es die Mitarbeiter- und Fahrzeugkapazitäten zulassen.

  • Zur Feststellung der örtlichen Verhältnisse für den Transport ist eine Besichtigung des Grundstücks durch Mitarbeiter der Stadt Dinslaken erforderlich.

 

Die ausführlichen Hinweise/Erläuterungen zum Vollservice mit Gebühren entnehmen Sie bitte dem angehängten Download.