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Flächennutzungsplan

Auf dieser Seite finden Sie den wirksamen Flächennutzungsplan, sowie Änderungen des Flächennutzungsplanes.
Für Bebauungspläne folgen Sie bitte diesem Link.

Bitte beachten Sie, dass die Plandarstellungen im Internet keine vollkommene Genauigkeit haben. Für verbindliche Informationen sind immer die Originalpläne einzusehen.

Aktueller Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan

Rechtskräftige Flächennutzungsplanänderungen

 

127. Flächennutzungsplanänderung -Plan - Bereich Gerhard-Malina-Straße und Hünxer Straße
127. Flächennutzungsplanänderung
-Begründung, Umweltbericht, Zusammenfassende Erklärung

129. Flächennutzungsplanänderung -Plan - Bereich Otto-Brenner-Straße / Hans-Böckler-Straße / Rotbach
129. Flächennutzungsplanänderung
-Begründung, Umweltbericht, Artenschutzprüfung, Zusammenfassende Erklärung

131. Flächennutzungsplanänderung -Plan - Bereich südl. Augustastraße / westl. Ziegelstraße / beidseitig Hünxer Straße
131. Flächennutzungsplanänderung
-Begründung, Umweltbericht, Artenschutzprüfung, Zusammenfassende Erklärung

 

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Dinslaken. Er stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. Dabei werden die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt berücksichtigt. So wird im FNP unter anderem dargestellt, in welchen Bereichen Dinslakens Bauflächen vorgesehen sind – das heißt wo Wohngebäude, gemischte Nutzungen oder gewerbliche und industrielle Nutzungen angesiedelt werden sollen. Auch Freiflächen, darunter Flächen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und Grünflächen werden im FNP dargestellt. Darüber hinaus enthält der Plan Hauptverkehrsstraßen und öffentliche Einrichtungen wie bspw. Schulen und Kindergärten (§ 5 BauGB). Vereinfacht ausgedrückt wird im Flächennutzungsplan dargestellt, wie sich die Stadt in den nächsten Jahren entwickeln soll.

Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne
(Link zu: https://www.dinslaken.de/de/wirtschaft-wohnen/bebauungsplaene/) bildet, wird er im Baugesetzbuch (BauGB) als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind flächenhaft und nicht parzellenscharf, sodass aus dem FNP noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Ferner ist der Flächennutzungsplan die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Die Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und konkretisieren die gröberen Darstellungen des FNP
(§ 8 BauGB).

Jedem Flächennutzungsplan und jeder Flächennutzungsplanänderung, die nach 2004 beschlossen wurde, wird eine Begründung beigefügt (§ 2a BauGB), die die Ziele, Zwecke sowie die wesentlichen und möglichen Auswirkungen der Planungen auf die Umwelt (Umweltbericht) enthält. Der Flächennutzungsplan und die Begründung können nach der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung) und der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt von jedem Interessierten eigesehen werden. Die Begründung zum Flächennutzungsplan enthält auch eine zusammenfassende Erklärung, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt worden sind.