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Sondernutzung Wahlen
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Büro: 313
Friedrich-Ebert-Straße 31
46535 Dinslaken
Unter einer Sondernutzung versteht man die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) über den widmungsmäßig bestimmten Gebrauch hinaus.
Zur Nutzung dieser öffentlichen Verkehrsfläche benötigt man eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis.
Diese Erlaubnis wird zum einen zur Wahlplakatierung zum anderen zum Aufstellen von Informationsständen benötigt und auf Antrag erteilt.
Nach erfolgter Antragstellung wird die Durchführung von Plakatwerbung für die Dauer von sechs Wochen vor der Wahl bis zu einer Woche nach der Wahl zugelassen.
Die Zuteilung der Standorte für Informationsstände erfolgt bevorzugt nach Wunschstandort. Sofern Standorte mehrfach angefragt werden, erfolgt die Verteilung nach einem rollierenden System, sodass allen Parteien möglichst weder Vor- noch Nachteile entstehen.
Als mögliche Standorte stehen die nachfolgenden Örtlichkeiten zur Verfügung:
- Neustraße 1
- Neustraße 43 (Höhe Bohlenpassage)
- Neustraße 70
- Duisburger Straße 17
- Neutorplatz
- Baßfeldshof (außerhalb der Marktfläche)
- Krengelstraße/Ecke Sterkrader Straße (außerhalb der Marktfläche)
- Teerstraße/Ecke Hauerstraße (außerhalb der Marktfläche)
- Johannesplatz, Nähe Edeka (außerhalb der Marktfläche)
- Nähe Jahnplatz Hiesfeld, Höhe Schaukasten Sparkasse (außerhalb der Marktfläche)
Um die Standplätze für Infostände koordinieren und die Erlaubnisse für die Plakatwerbung rechtzeitig versenden zu können, wird um Einreichung der Anträge bis spätestens zum 28.02.2022 beim Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr der Stadt Dinslaken gebeten.
Die entsprechenden Anträge, welche Sie nebenstehend als Download erhalten, sind beim Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr der Stadt Dinslaken einzureichen.