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Wahlbewerber*innen

Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist das Landesparlament und hat seinen Sitz im Regierungsviertel der Landeshauptstadt Düsseldorf. Zu den Hauptaufgaben zählen Gesetzgebung, Verabschiedung des Landeshaushalts, Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und anderer Verfassungsorgane, Kontrolle von Regierung und Verwaltung sowie Verhandlung öffentlicher Angelegenheiten.

Die Abgeordneten des Landtags werden für die Dauer von 5 Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die nächste Landtagswahl findet am 15. Mai 2022 statt.

Wahlkreiseinteilung

Nordrhein-Westfalen ist in 128 Landtagswahlkreise eingeteilt. Maßgeblich für die Wahlkreiseinteilung ist die Zahl der Wahlberechtigten – in Nordrhein-Westfalen sind das rund 13,2 Millionen Menschen. Die Wahlkreise sollen eine annähernd gleiche Größe aufweisen, dabei darf die Größe eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Wahlberechtigtenzahl aller Wahlkreise nicht um mehr als 15 Prozent nach oben oder unten abweichen.

Im Februar 2021 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen über Änderungen bezüglich der Wahlkreisgrenzen beschlossen. Die Wahlkreiseinteilung ergibt sich aus der Anlage des Landeswahlgesetzes Nordrhein-Westfalens (LWahlG). Die Stadt Dinslaken bildet gemeinsam mit dem Stadtbezirk Sterkrade der Stadt Oberhausen den „Landtagswahlkreis 57 Oberhausen II – Wesel I“.

Achtung: Das übrige Stadtgebiet Oberhausen ist dem „Landtagswahlkreis 56 Oberhausen I“ zugeordnet.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen gemeldet ist oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Bundeslandes hat sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde.

Wahlvorschläge für die Wahlkreise (Erststimme) sind beim Kreiswahlleiter und für die Landeslisten (Zweitstimme) beim Landeswahlleiter bis spätestens 17. März 2022 (59. Tag vor der Wahl), 18:00 Uhr, einzureichen.

Kreiswahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und parteilosen Bewerber*innen – Landeslisten nur von Parteien – eingereicht werden.

Der Landeswahlleiter Wolfgang Schellen informiert auf der Homepage des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen über die Landtagswahl 2022 und u.a. über das Wahlvorschlagsverfahren https://www.im.nrw/landtagswahl-2022

Für die Landtagswahlkreise 56 und 57 wurde der Beigeordnete Frank Motschull (Stadt Oberhausen) zum Kreiswahlleiter ernannt.

Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie weitere Informationen und Voraussetzungen sind mit dieser und dieser Bekanntmachung veröffentlicht worden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Formulare sind hier hinterlegt.

Wahlsystem

Jede*r Wahlberechtigte verfügt bei der Landtagswahl über 2 Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl der*des Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat mindestens 181 Sitze:

128 Sitze werden direkt an die Abgeordneten vergeben, die beim Ergebnis der Erststimme im Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.

53 weitere Sitze werden proportional unter den Parteien verteilt, die mindestens 5 % der Zweitstimmen erreicht haben. Das Zweitstimmenergebnis ist maßgebend für den Verhältnisausgleich und damit für die Zusammensetzung des Landtags. Für die Berechnung des Verhältnisausgleiches wird das „Divisorverfahren mit Standardrundung“ nach Sainte-Laguë/Schepers angewendet – welches auch bei Europa-, Bundestags- und Kommunalwahlen eingesetzt wird.

Mit Ausnahme der Landtagswahl 2010 traten seit 1985 bei jeder Wahl Überhangmandate auf, sodass auch der Landtag seitdem regelmäßig mehr Abgeordnete (aktuell: 199) als die Mindestmitgliederzahl umfasst.

Für Fragen steht Ihnen das Wahlbüro unter der Telefonnummer 02064 / 66-888 oder per Mail unter wahlbuero@dinslaken.de zur Verfügung.