Inhalt
Überarbeitung des Dinslakener Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für den Bereich Lohberg hier: Beschluss der Änderungen
Vorlagennummer: | 1709 |
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Datum: | 14.08.2018 |
Beratungsart: | öffentlich |
Sitzungsvorlagen und Anlagen (PDF-Dokumente)
- 02_eh_dinslaken_vu_lohberg_2017_überarbeitet_27_07_2018_1.pdf
- 03_1_2018_07_27_EHK_Abhandlung_Anregungen_1.pdf
- 03_2_2018_05_04_EHK_Hünxe_Plausibilitätsanalyse_1.pdf
- 03_3_2018_07_27_EHK_Dinslaken_Stellungnahme_Plausibilität_1.pdf
- 181709 Überarbeitung des Dinslakener Ein.pdf
- 01_2018_08_02_EHK_Änderungen_Juli_2018_1.pdf
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Planungs-, Umweltschutz-, Grünflächen- und Stadtentwicklungsausschuss, 17.09.2018
- Beschluss:
Der PUGStA beschließt einstimmig bei einer Enthaltung:
1. Den während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie den von der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen wird gefolgt bzw. nicht gefolgt (siehe Anlage 3.1, Abwägungstabelle). Den Entscheidungen liegt die gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander zugrunde.
2. Das geänderte Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Dinslaken (siehe Anlage 1) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
einstimmig
Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, 18.09.2018
- Beschluss:
Der ALiWi empfiehlt mit einer Gegenstimme:
1. Den während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie den von der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen wird gefolgt bzw. nicht gefolgt (siehe Anlage 3.1, Abwägungstabelle). Den Entscheidungen liegt die gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander zugrunde.
2. Das geänderte Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Dinslaken (siehe Anlage 1) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Hauptausschuss, 02.10.2018
- Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig:
1. Den während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie den von der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen wird gefolgt bzw. nicht gefolgt (siehe Anlage 3.1, Abwägungstabelle zur Vorlage Nr. 1709). Den Entscheidungen liegt die gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander zugrunde.
2. Das geänderte Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Dinslaken (siehe Anlage 1 zur Vorlage Nr. 1709) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Stadtrat, 11.10.2018
- Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig:
1. Den während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie den von der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen wird gefolgt bzw. nicht gefolgt (siehe Anlage 3.1, Abwägungstabelle zur Vorlage Nr. 1709). Den Entscheidungen liegt die gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander zugrunde.
2. Das geänderte Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Dinslaken (siehe Anlage 1 zur Vorlage Nr. 1709) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.