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Überarbeitung des Dinslakener Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für den Bereich Lohberg hier: Beschluss der Änderungen

Vorlagennummer: 1709
Datum: 14.08.2018
Beratungsart:öffentlich

Sitzungsvorlagen und Anlagen (PDF-Dokumente)

  1. 02_eh_dinslaken_vu_lohberg_2017_überarbeitet_27_07_2018_1.pdf
  2. 03_1_2018_07_27_EHK_Abhandlung_Anregungen_1.pdf
  3. 03_2_2018_05_04_EHK_Hünxe_Plausibilitätsanalyse_1.pdf
  4. 03_3_2018_07_27_EHK_Dinslaken_Stellungnahme_Plausibilität_1.pdf
  5. 181709 Überarbeitung des Dinslakener Ein.pdf
  6. 01_2018_08_02_EHK_Änderungen_Juli_2018_1.pdf

PDF-Dateien

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Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Planungs-, Umweltschutz-, Grünflächen- und Stadtentwicklungsausschuss, 17.09.2018

Beschluss:


Der PUGStA beschließt einstimmig bei einer Enthaltung:

1. Den während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie den von der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen wird gefolgt bzw. nicht gefolgt (siehe Anlage 3.1, Abwägungstabelle). Den Entscheidungen liegt die gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander zugrunde.

2. Das geänderte Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Dinslaken (siehe Anlage 1) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, 18.09.2018

Beschluss:


Der ALiWi empfiehlt mit einer Gegenstimme:

1. Den während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie den von der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen wird gefolgt bzw. nicht gefolgt (siehe Anlage 3.1, Abwägungstabelle). Den Entscheidungen liegt die gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander zugrunde.

2. Das geänderte Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Dinslaken (siehe Anlage 1) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

Hauptausschuss, 02.10.2018

Beschluss:


Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig:

1. Den während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie den von der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen wird gefolgt bzw. nicht gefolgt (siehe Anlage 3.1, Abwägungstabelle zur Vorlage Nr. 1709). Den Entscheidungen liegt die gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander zugrunde.

2. Das geänderte Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Dinslaken (siehe Anlage 1 zur Vorlage Nr. 1709) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

Stadtrat, 11.10.2018

Beschluss:


Der Rat beschließt einstimmig:

1. Den während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie den von der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen wird gefolgt bzw. nicht gefolgt (siehe Anlage 3.1, Abwägungstabelle zur Vorlage Nr. 1709). Den Entscheidungen liegt die gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander zugrunde.

2. Das geänderte Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Dinslaken (siehe Anlage 1 zur Vorlage Nr. 1709) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.