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Parkraumbewirtschaftung - Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge
Vorlagennummer: | 783 |
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Datum: | 14.04.2016 |
Beratungsart: | öffentlich |
Sitzungsvorlagen und Anlagen (PDF-Dokumente)
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr, 19.05.2016
- Beschluss:
Die Verwaltung erläutert die Ausführungen in der Vorlage mit dem Hinweis, dass die Änderung der Parkgebührenordnung erst zum 01.08.2016 in Kraft treten soll, da nach Beschlussfassung durch den Rat am 28.06.2016 zunächst die Bekanntmachung erfolgen muss. In der Anlage 1 gibt es folgende redaktionelle Änderungen:
- Die Überschrift ist zu ändern in :
1. Änderung vom __________ der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Dinslaken (Parkgebührenordnung) vom 21.04.2015
- Unter II: Die Änderung der Parkgebührenordnung tritt am 01.08.2016 in Kraft.
Sodann wird die Thematik diskutiert. Die Fraktion DIE LINKE lehnt den Vorschlag der Verwaltung mit Hinweis auf die Bundespolitik ab.
Der Ausschuss empfiehlt den Erlass der 1. Änderung mit den o.g. redaktionellen Änderungen mit einer Gegenstimme.
Finanzausschuss, 24.05.2016
- Beschluss:
Der FA empfiehlt einstimmig
1. Mit Wirkung vom 01.07.2016 werden Elektrofahrzeuge von den Parkgebühren bei Auslage einer Parkscheibe bis zur Höchstparkdauer von 4 Stunden befreit.
2. Die 1. Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Dinslaken (Parkgebührenordnung) vom 21.04.2015 in der aus der Anlage 1 ersichtlichen Fassung. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Hauptausschuss, 21.06.2016
- Beschluss:
Folgende redaktionelle Änderung ist in der Anlage 1 vorzunehmen:
- die Überschrift muss lauten: 1. Änderung vom _____________ der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Dinslaken (Parkgebührenordnung) vom 21.04.2016
- Unter II: Die Änderung der Parkgebührenordnung tritt am 01.08.2016 in Kraft.
Der Hauptausschuss empfiehlt bei einer Gegenstimme:
1. Mit Wirkung vom 01.08.2016 werden Elektrofahrzeuge von den Parkgebühren bei Auslage einer Parkscheibe bis zur Höchstparkdauer von 4 Stunden befreit.
2. Die 1. Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Dinslaken (Parkgebührenordnung) vom 21.04.2015 in der aus der Anlage 1 zur Vorlage Nr. 783 ersichtlichen Fassung (einschließlich o.a. Änderungen). Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses des Rates.
Stadtrat, 28.06.2016
- Beschluss:
Folgende redaktionelle Änderung ist in der Anlage 1 vorzunehmen:
- die Überschrift muss lauten: 1. Änderung vom _____________ der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Dinslaken (Parkgebührenordnung) vom 21.04.2016
- Unter II: Die Änderung der Parkgebührenordnung tritt am 01.08.2016 in Kraft.
Der Rat beschließt bei 4 Gegenstimmen:
1. Mit Wirkung vom 01.08.2016 werden Elektrofahrzeuge von den Parkgebühren bei Auslage einer Parkscheibe bis zur Höchstparkdauer von 4 Stunden befreit.
2. Die 1. Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Dinslaken (Parkgebührenordnung) vom 21.04.2015 in der aus der Anlage 1 zur Vorlage Nr. 783 ersichtlichen Fassung (einschließlich o.a. Änderungen). Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.