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Fusion der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe und Verbandssparkasse Wesel
Vorlagennummer: | 468 |
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Datum: | 09.06.2015 |
Beratungsart: | öffentlich |
Sitzungsvorlagen und Anlagen (PDF-Dokumente)
- Anlage 1 Öffentlich-rechtl. Vereinbarung_1.pdf
- Anlage 2 Satzung Sparkassenzweckverband_1.pdf
- 150468 Fusion Sparkasse.pdf
- Anlage 3 Mehrwertanalyse_1.pdf
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Stadtrat, 23.06.2015
- Beschluss:
Stadtverordneter Brücker gibt zu Protokoll, dass er kein Verständnis für einen Verwaltungsrat mit 33 Personen habe.
Während der Debatte wird ein Geschäftsordnungsantrag 'auf Schluss der Aussprache' gestellt. Dem Antrag wird bei 3 Gegenstimmen entsprochen.
Der Rat beschließt bei 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen
a) die Fusion des Sparkassenzweckverbands der Städte Wesel und Hamminkeln und der Gemeinde Schermbeck mit dem Sparkassenzweckverband der Städte Dinslaken und Voerde und Gemeinde Hünxe und der Vereinigung der Verbands-Sparkasse Wesel mit der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe.
b) den Abschluss der aus der Anlage 1) ersichtlichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Zusammenschluss der Sparkassenzweckverbände und die Aufnahme der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe durch die Verbands-Sparkasse Wesel. Die Anlage 1) ist Bestandteil des Ratsbeschlusses.
c) die Satzung des neuen Sparkassenzweckverbandes Wesel-Dinslaken in der aus der Anlage 2) ersichtlichen Fassung. Die Anlage 2) ist Bestandteil des Ratsbeschlusses.
d) Die Vertreter der Verbandsversammlung werden angewiesen, entsprechende Erklärungen i.S.d. der Beschlüsse a) bis c) in der Verbandsversammlung abzugeben. Für den Fall, dass aus steuerrechtlichen Gründen das Datum für den Beginn der Fusion in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geändert werden muss oder im Zuge des Genehmigungsverfahrens erforderliche Änderungen oder Ergänzungen erforderlich sind, sind die Vertreter berechtigt, entsprechende Erklärungen abzugeben.