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Generelle Zustimmung zum Verkauf von Erbbaugrundstücken ohne Einzelberatung
Vorlagennummer: | 402 |
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Datum: | 05.05.2015 |
Beratungsart: | öffentlich |
Sitzungsvorlagen und Anlagen (PDF-Dokumente)
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, 02.06.2015
- Beschluss:
Der ALiWi beschließt einstimmig die generelle Zustimmung zum Verkauf von Erbbaugrundstücken ohne Einzelberatung, aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 24.03.2015. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle Erbbaugrundstücke, für die bis zum 15.05.2015 ein Antrag auf Erwerb gestellt wurde, zum Verkehrswert ohne vorherige Beschlussfassung des ALiWi zu verkaufen. Der Verkehrswert wird durch die Kommunale Wertermittlungsstelle für das jeweilige Grundstück - auch Gewerbegrundstück - auf Antrag der Erbbauberechtigten ermittelt. Es gilt der Ratsbeschluss vom 11.12.2001.