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Generelle Zustimmung zum Verkauf von Erbbaugrundstücken ohne Einzelberatung

Vorlagennummer: 402
Datum: 05.05.2015
Beratungsart:öffentlich

Sitzungsvorlagen und Anlagen (PDF-Dokumente)

  1. 150402 Generelle Zustimmung.pdf

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Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, 02.06.2015

Beschluss:


Der ALiWi beschließt einstimmig die generelle Zustimmung zum Verkauf von Erbbaugrundstücken ohne Einzelberatung, aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 24.03.2015. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle Erbbaugrundstücke, für die bis zum 15.05.2015 ein Antrag auf Erwerb gestellt wurde, zum Verkehrswert ohne vorherige Beschlussfassung des ALiWi zu verkaufen. Der Verkehrswert wird durch die Kommunale Wertermittlungsstelle für das jeweilige Grundstück - auch Gewerbegrundstück - auf Antrag der Erbbauberechtigten ermittelt. Es gilt der Ratsbeschluss vom 11.12.2001.