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Befreiung von der Steuer für Hunde aus Tierheimen des Kreises Wesel für die Dauer von 2 Jahren; Antrag der UBV-Fraktion vom 23.07.2019
Vorlagennummer: | 2134 |
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Datum: | 29.08.2019 |
Beratungsart: | öffentlich |
Sitzungsvorlagen und Anlagen (PDF-Dokumente)
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Finanzausschuss, 24.09.2019
- Beschluss:
Auf Antrag von Herrn Schneider wird die folgende Änderung der Beschlussempfehlung durch den Finanzausschuss einstimmig bei einer Enthaltung empfohlen:
Für die Dauer von 2 Jahren wird auf die Erhebung der Hundesteuer verzichtet, wenn das Tier aus einem Tierheim innerhalb des Stadtgebietes oder aus einer Einrichtung aufgenommen wurde, die Vertragspartner der Stadt Dinslaken für die Aufnahme und Betreuung von Fundtieren ist.
mehrheitlich
Hauptausschuss, 01.10.2019
- Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig:
Für die Dauer von 2 Jahren wird auf die Erhebung der Hundesteuer verzichtet, wenn das Tier aus einem Tierheim innerhalb des Stadtgebietes oder aus einer Einrichtung aufgenommen wurde, die Vertragspartner der Stadt Dinslaken für die Aufnahme und Betreuung von Fundtieren ist.
Stadtrat, 10.10.2019
- Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig:
Für die Dauer von 2 Jahren wird auf die Erhebung der Hundesteuer verzichtet, wenn das Tier aus einem Tierheim innerhalb des Stadtgebietes oder aus einer Einrichtung aufgenommen wurde, die Vertragspartner der Stadt Dinslaken für die Aufnahme und Betreuung von Fundtieren ist.