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Befreiung von der Steuer für Hunde aus Tierheimen des Kreises Wesel für die Dauer von 2 Jahren; Antrag der UBV-Fraktion vom 23.07.2019

Vorlagennummer: 2134
Datum: 29.08.2019
Beratungsart:öffentlich

Sitzungsvorlagen und Anlagen (PDF-Dokumente)

  1. 192134Befreiung von der Steuer für Hunde.pdf
  2. Anlage 1 zur Vorlage Nr. 2134_1.pdf

PDF-Dateien

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Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Finanzausschuss, 24.09.2019

Beschluss:


Auf Antrag von Herrn Schneider wird die folgende Änderung der Beschlussempfehlung durch den Finanzausschuss einstimmig bei einer Enthaltung empfohlen:

Für die Dauer von 2 Jahren wird auf die Erhebung der Hundesteuer verzichtet, wenn das Tier aus einem Tierheim innerhalb des Stadtgebietes oder aus einer Einrichtung aufgenommen wurde, die Vertragspartner der Stadt Dinslaken für die Aufnahme und Betreuung von Fundtieren ist.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Hauptausschuss, 01.10.2019

Beschluss:


Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig:
Für die Dauer von 2 Jahren wird auf die Erhebung der Hundesteuer verzichtet, wenn das Tier aus einem Tierheim innerhalb des Stadtgebietes oder aus einer Einrichtung aufgenommen wurde, die Vertragspartner der Stadt Dinslaken für die Aufnahme und Betreuung von Fundtieren ist.

Stadtrat, 10.10.2019

Beschluss:


Der Rat beschließt einstimmig:
Für die Dauer von 2 Jahren wird auf die Erhebung der Hundesteuer verzichtet, wenn das Tier aus einem Tierheim innerhalb des Stadtgebietes oder aus einer Einrichtung aufgenommen wurde, die Vertragspartner der Stadt Dinslaken für die Aufnahme und Betreuung von Fundtieren ist.