Inhalt

Musikschule Dinslaken e.V. 1. Umzug der Musikschule in das Hauptgebäude der früheren Hauptschule im GHZ 2. Zahlung eines einmaligen Zuschusses sowie Anpassung des jährlichen Zuschusses
Vorlagennummer: | 1615 |
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Datum: | 16.05.2018 |
Beratungsart: | öffentlich |
Sitzungsvorlagen und Anlagen (PDF-Dokumente)
- Schulgeldordnung Musikschule Dinslaken_1.pdf
- 181615 Musikschule Dinslaken e.V.pdf
- 181615UBV Antrag der UBV-Fraktion betr. Musikschule vom 05.06.2018_1.pdf
- Tarifordnung Musikschule - Neu ab 01.01.2018_1.pdf
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Kultur- und Partnerschaftsausschuss, 07.06.2018
- Beschluss:
Es werden folgende Beschlüsse gefasst:
Zu Punkt 1:
Der KPA empfiehlt einstimmig, die Abstimmung zum Umzug der Musikschule in die Räume der ehemaligen Hauptschule im Gustav-Heinemann-Schulzentrum in die letzte Sitzungsfolge 2018 zu schieben.
Zu Punkt 2:
Der KPA empfiehlt mehrheitlich bei einer Gegenstimme:
Die Musikschule Dinslaken e.V. erhält im Jahr 2018 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro.
Zu Punkt 3:
Der KPA empfiehlt einstimmig:
Der jährliche Zuschuss an die Musikschule Dinslaken e.V. wird ab dem 01.01.2019 auf 80.000 Euro zuzüglich der tariflichen Steigerungen der Personalaufwendungen festgelegt. Die Zahlung erfolgt unter der Bedingung, dass der Vorstand der Musikschule bis jeweils zum 30.06. des Jahres einen Rechenschaftsbericht zusammen mit dem Jahresabschluss für das Vorjahr vorlegt.
Die Verwaltung verteilt als Tischvorlage den Antrag der UBV-Fraktion vom 05.06.2018., der sich mit der geplanten Verlegung der Musikschule in die Räumlichkeiten der ehemaligen Hauptschule in Hiesfeld befasst.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Vorlage zu schieben, da noch Beratungsbedarf besteht. Der Antrag wird mehrheitlich mit 9 Gegenstimmen abgelehnt.
Mit Bezug auf den Antrag der UBV-Fraktion beschließt der Ausschuss einstimmig, über die 3 Punkte der Beschlussempfehlung separat abzustimmen.
Finanzausschuss, 19.06.2018
- Beschluss:
Es werden folgende Beschlussempfehlungen gefasst:
Zu Punkt 1:
Der FA empfiehlt einstimmig, die Abstimmung zum Umzug der Musikschule in die Räume der ehemaligen Hauptschule im Gustav-Heinemann-Schulzentrum in die letzte Sitzungsfolge 2018 zu schieben.
Zu Punkt 2:
Der FA empfiehlt einstimmig:
Die Musikschule Dinslaken e.V. erhält im Jahr 2018 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro.
Zu Punkt 3:
Der FA empfiehlt einstimmig:
Der jährliche Zuschuss an die Musikschule Dinslaken e.V. wird ab dem 01.01.2019 auf 80.000 Euro zuzüglich der tariflichen Steigerungen der Personalaufwendungen festgelegt. Die Zahlung erfolgt unter der Bedingung, dass der Vorstand der Musikschule bis jeweils zum 30.06. des Jahres einen Rechenschaftsbericht zusammen mit dem Jahresabschluss für das Vorjahr vorlegt.
Hauptausschuss, 26.06.2018
- Beschluss:
Es werden folgende Beschlussempfehlungen gefasst:
Zu Punkt 1:
Der HA empfiehlt einstimmig, die Abstimmung zum Umzug der Musikschule in die Räume der ehemaligen Hauptschule im Gustav-Heinemann-Schulzentrum in die letzte Sitzungsfolge 2018 zu schieben.
Zu Punkt 2:
Der HA empfiehlt einstimmig:
Die Musikschule Dinslaken e.V. erhält im Jahr 2018 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro.
Zu Punkt 3:
Der HA empfiehlt einstimmig:
Der jährliche Zuschuss an die Musikschule Dinslaken e.V. wird ab dem 01.01.2019 auf 80.000 Euro zuzüglich der tariflichen Steigerungen der Personalaufwendungen festgelegt. Die Zahlung erfolgt unter der Bedingung, dass der Vorstand der Musikschule bis jeweils zum 30.06. des Jahres einen Rechenschaftsbericht zusammen mit dem Jahresabschluss für das Vorjahr vorlegt.
Stadtrat, 28.06.2018
- Beschluss:
Punkt 1:
Der Rat beschließt einstimmig, die Abstimmung zum Umzug der Musikschule in die Räume der ehemaligen Hauptschule im Gustav-Heinemann-Schulzentrum in die letzte Sitzungsfolge 2018 zu schieben.
Punkt 2:
Der Rat beschließt einstimmig:
Die Musikschule Dinslaken e.V. erhält im Jahr 2018 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro.
Punkt 3:
Der Rat beschließt einstimmig:
Der jährliche Zuschuss an die Musikschule Dinslaken e.V. wird ab dem 01.01.2019 auf 80.000 Euro zuzüglich der tariflichen Steigerungen der Personalaufwendungen festgelegt. Die Zahlung erfolgt unter der Bedingung, dass der Vorstand der Musikschule bis jeweils zum 30.06. des Jahres einen Rechenschaftsbericht zusammen mit dem Jahresabschluss für das Vorjahr vorlegt.