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Anpassung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Stadtwerke Duisburg AG und der Fernwärme Duisburg GmbH
Vorlagennummer: | 1509 |
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Datum: | 19.02.2018 |
Beratungsart: | öffentlich |
Sitzungsvorlagen und Anlagen (PDF-Dokumente)
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Hauptausschuss, 13.03.2018
- Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig, den nachfolgenden Änderungen des § 3 Abs.1 und des § 4 Abs. 3 des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Stadtwerke Duisburg AG (SWDU) und der Fernwärme Duisburg GmbH (FD) zuzustimmen:
§ 3 Ausgleichszahlung
(1) Die SWDU garantiert dem außenstehenden Minderheitsgesellschafter (FN) als angemessenen Ausgleich i. S. d. § 304 AktG für jedes volle Geschäftsjahr der FD die Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.885.000,00 € (in Worten: eine Millionachthundertfünfundachtzigtausend Euro) für die Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag in Höhe von 1.960.000.00 €, die die FN an der FD hält.
§ 4 Wirksamwerden und Dauer
(3) Dieser Vertrag kann ordentlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres (31.12.) der FD schriftlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum 31.12.2022. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens bei der anderen Vertragspartei an.
Stadtrat, 20.03.2018
- Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig, den nachfolgenden Änderungen des § 3 Abs.1 und des § 4 Abs. 3 des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Stadtwerke Duisburg AG (SWDU) und der Fernwärme Duisburg GmbH (FD) zuzustimmen:
§ 3 Ausgleichszahlung
(1) Die SWDU garantiert dem außenstehenden Minderheitsgesellschafter (FN) als angemessenen Ausgleich i. S. d. § 304 AktG für jedes volle Geschäftsjahr der FD die Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.885.000,00 € (in Worten: eine Millionachthundertfünfundachtzigtausend Euro) für die Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag in Höhe von 1.960.000.00 €, die die FN an der FD hält.
§ 4 Wirksamwerden und Dauer
(3) Dieser Vertrag kann ordentlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres (31.12.) der FD schriftlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum 31.12.2022. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens bei der anderen Vertragspartei an.
Stadtverordneter Hellebrand hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt. Er hat seinen Platz im Sitzungssaal verlassen.