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Verschmelzung der KMH Lohberg GmbH & Co. KG auf die Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH

Vorlagennummer: 1382
Datum: 07.11.2017
Beratungsart:öffentlich

Sitzungsvorlagen und Anlagen (PDF-Dokumente)

  1. 1701382Betreff Verschmelzung der KMH Loh.pdf

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Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Finanzausschuss, 05.12.2017

Beschluss:


Der FA nimmt das beabsichtigte Vorhaben zur Kenntnis.

Der FA empfiehlt einstimmig:

1. die Vertreter im Aufsichtsrat der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH anzuweisen, der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH zu empfehlen, dem Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zuzustimmen mit dem wesentlichen Inhalt, dass die KMH Lohberg GmbH & Co. KG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung auf die Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH überträgt und zwar im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme ohne Gewährung einer Gegenleistung zum Verschmelzungsstichtag 01.01.2018.

2. die Vertreter im Aufsichtsrat der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH anzuweisen, der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH zu empfehlen, die Geschäftsführung der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH zu ermächtigen, alle für die Verschmelzung der KMH Lohberg GmbH & Co. KG auf die Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben.

3. vorbehaltlich der Empfehlung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH anzuweisen, dem Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zuzustimmen mit dem wesentlichen Inhalt, dass die KMH Lohberg GmbH & Co. KG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung auf die Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH überträgt, und zwar im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme ohne Gewährung einer Gegenleistung zum Verschmelzungsstichtag 01.01.2018.

4. vorbehaltlich der Empfehlung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH anzuweisen, die Geschäftsführung der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH zu ermächtigen, alle für die Verschmelzung der KMH Lohberg GmbH & Co. KG auf die Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben.

5. vorbehaltlich der Empfehlung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Dinslaken GmbH die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dinslaken GmbH anzuweisen, die Geschäftsführung der Stadtwerke Dinslaken GmbH, alle zur Durchführung der Verschmelzung der KMH Lohberg GmbH Co. KG auf die Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH erforderlichen Erklärungen in den betroffenen Beteiligungsgesellschaften abzugeben.


Hauptausschuss, 12.12.2017

Beschluss:


Der Hauptausschuss nimmt das beabsichtigte Vorhaben zur Kenntnis.

Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig,

1. die Vertreter im Aufsichtsrat der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH anzuweisen, der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH zu empfehlen, dem Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zuzustimmen mit dem wesentlichen Inhalt, dass die KMH Lohberg GmbH & Co. KG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung auf die Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH überträgt und zwar im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme ohne Gewährung einer Gegenleistung zum Verschmelzungsstichtag 01.01.2018.

2. die Vertreter im Aufsichtsrat der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH anzuweisen, der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH zu empfehlen, die Geschäftsführung der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH zu ermächtigen, alle für die Verschmelzung der KMH Lohberg GmbH & Co. KG auf die Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben.

3. vorbehaltlich der Empfehlung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH anzuweisen, dem Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zuzustimmen mit dem wesentlichen Inhalt, dass die KMH Lohberg GmbH & Co. KG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung auf die Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH überträgt, und zwar im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme ohne Gewährung einer Gegenleistung zum Verschmelzungsstichtag 01.01.2018.

4. vorbehaltlich der Empfehlung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH anzuweisen, die Geschäftsführung der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH zu ermächtigen, alle für die Verschmelzung der KMH Lohberg GmbH & Co. KG auf die Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben.

5. vorbehaltlich der Empfehlung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Dinslaken GmbH die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dinslaken GmbH anzuweisen, die Geschäftsführung der Stadtwerke Dinslaken GmbH, alle zur Durchführung der Verschmelzung der KMH Lohberg GmbH Co. KG auf die Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH erforderlichen Erklärungen in den betroffenen Beteiligungsgesellschaften abzugeben.

Stadtrat, 19.12.2017

Beschluss:


Der Rat nimmt das beabsichtigte Vorhaben zur Kenntnis.

Der Rat beschließt einstimmig,

1. die Vertreter im Aufsichtsrat der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH anzuweisen, der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH zu empfehlen, dem Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zuzustimmen mit dem wesentlichen Inhalt, dass die KMH Lohberg GmbH & Co. KG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung auf die Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH überträgt und zwar im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme ohne Gewährung einer Gegenleistung zum Verschmelzungsstichtag 01.01.2018.

2. die Vertreter im Aufsichtsrat der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH anzuweisen, der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH zu empfehlen, die Geschäftsführung der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH zu ermächtigen, alle für die Verschmelzung der KMH Lohberg GmbH & Co. KG auf die Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben.

3. vorbehaltlich der Empfehlung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH anzuweisen, dem Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zuzustimmen mit dem wesentlichen Inhalt, dass die KMH Lohberg GmbH & Co. KG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung auf die Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH überträgt, und zwar im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme ohne Gewährung einer Gegenleistung zum Verschmelzungsstichtag 01.01.2018.

4. vorbehaltlich der Empfehlung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH anzuweisen, die Geschäftsführung der Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH zu ermächtigen, alle für die Verschmelzung der KMH Lohberg GmbH & Co. KG auf die Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben.

5. vorbehaltlich der Empfehlung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Dinslaken GmbH die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dinslaken GmbH anzuweisen, die Geschäftsführung der Stadtwerke Dinslaken GmbH zu ermächtigen, alle zur Durchführung der Verschmelzung der KMH Lohberg GmbH Co. KG auf die Stadtwerke Dinslaken Solar GmbH erforderlichen Erklärungen in den betroffenen Beteiligungsgesellschaften abzugeben.