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Standgelder Feierabendmarkt ab 2018

Vorlagennummer: 1364
Datum: 19.10.2017
Beratungsart:öffentlich

Sitzungsvorlagen und Anlagen (PDF-Dokumente)

  1. 171364 Standgelder Feierabendmarkt ab 20.pdf

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Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr, 16.11.2017

Beschluss:


Frau Svenja Krämer berichtet über den Feierabendmarkt und erläutert die Vorlage. Der Ausschuss empfiehlt nachfolgende Standgelder für den Feierabendmarkt ab 2018:

Standgeld nach Kategorien (Sortiment, Größe, Umsatzerwartung) pro Veranstaltungstag

· nur Warenverkauf Wochenmarktware, nach Standgröße: 5,00 bis 15,00 Euro
· Wochenmarktstände + Verzehr; nur Verzehr (ohne Alkoholausschank): 25,00 Euro
· Warenverkauf + Alkoholausschank: 50,00 Euro
· nur Getränke, nicht-alkoholische und alkoholische Getränke, kleiner Stand: 25,00 Euro
· nur Getränke, nicht-alkoholische und alkoholische Getränke, Hauptsortiment Bier, großer Stand: 75,00 Euro
· Food Trucks: 40,00 Euro

Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, 21.11.2017

Beschluss:


Der ALiWi empfiehlt einstimmig nachfolgende Standgelder für den Feierabendmarkt ab 2018:

Standgeld nach Kategorien (Sortiment, Größe, Umsatzerwartung) pro Veranstaltungstag
· nur Warenverkauf Wochenmarktware, nach Standgröße: 5,00 bis 15,00 Euro
· Wochenmarktstände + Verzehr; nur Verzehr (ohne Alkoholausschank): 25,00 Euro
· Warenverkauf + Alkoholausschank: 50,00 Euro
· nur Getränke, nicht-alkoholische und alkoholische Getränke, kleiner Stand: 25,00 Euro
· nur Getränke, nicht-alkoholische und alkoholische Getränke, Hauptsortiment Bier, großer Stand: 75,00 Euro
· Food Trucks: 40,00 Euro

Finanzausschuss, 05.12.2017

Beschluss:


Der FA empfiehlt einstimmig nachfolgende Standgelder für den Feierabendmarkt ab 2018 zu beschließen:

Standgeld nach Kategorien (Sortiment, Größe, Umsatzerwartung) pro Veranstaltungstag
· nur Warenverkauf Wochenmarktware, nach Standgröße: 5,00 bis 15,00 Euro
· Wochenmarktstände + Verzehr; nur Verzehr (ohne Alkoholausschank): 25,00 Euro
· Warenverkauf + Alkoholausschank: 50,00 Euro
· nur Getränke, nicht-alkoholische und alkoholische Getränke, kleiner Stand: 25,00 Euro
· nur Getränke, nicht-alkoholische und alkoholische Getränke, Hauptsortiment Bier, großer Stand: 75,00 Euro
· Food Trucks: 40,00 Euro

Hauptausschuss, 12.12.2017

Beschluss:


Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig, nachfolgende Standgelder für den Feierabendmarkt ab 2018 zu beschließen:

Standgeld nach Kategorien (Sortiment, Größe, Umsatzerwartung) pro Veranstaltungstag
· nur Warenverkauf Wochenmarktware, nach Standgröße: 5,00 bis 15,00 Euro
· Wochenmarktstände + Verzehr; nur Verzehr (ohne Alkoholausschank): 25,00 Euro
· Warenverkauf + Alkoholausschank: 50,00 Euro
· nur Getränke, nicht-alkoholische und alkoholische Getränke, kleiner Stand: 25,00 Euro
· nur Getränke, nicht-alkoholische und alkoholische Getränke, Hauptsortiment Bier, großer Stand: 75,00 Euro
· Food Trucks: 40,00 Euro

Stadtrat, 19.12.2017

Beschluss:


Der Rat beschließt einstimmig, nachfolgende Standgelder für den Feierabendmarkt ab 2018:

Standgeld nach Kategorien (Sortiment, Größe, Umsatzerwartung) pro Veranstaltungstag
· nur Warenverkauf Wochenmarktware, nach Standgröße: 5,00 bis 15,00 Euro
· Wochenmarktstände + Verzehr; nur Verzehr (ohne Alkoholausschank): 25,00 Euro
· Warenverkauf + Alkoholausschank: 50,00 Euro
· nur Getränke, nicht-alkoholische und alkoholische Getränke, kleiner Stand: 25,00 Euro
· nur Getränke, nicht-alkoholische und alkoholische Getränke, Hauptsortiment Bier, großer Stand: 75,00 Euro
· Food Trucks: 40,00 Euro