Inhalt
Gründung einer Dinslakener Flächenentwicklungsgesellschaft (DIN FLEG mbH)
Vorlagennummer: | 1228 |
---|---|
Datum: | 15.05.2017 |
Beratungsart: | öffentlich |
Sitzungsvorlagen und Anlagen (PDF-Dokumente)
- Anlage_2_Stellungnahmen_1.pdf
- Anlage_3_Businessplan_DIN_FLEG_1.pdf
- 171228 Gründung einer Dinslakener Fläche.pdf
- Anlage_4_Vertrag_DINFLEG_1.pdf
- Anlage_1_Marktanalyse_DIN_FLEG_1.pdf
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Planungs-, Umweltschutz-, Grünflächen- und Stadtentwicklungsausschuss, 12.06.2017
- Beschluss:
Der PUGStA empfiehlt mehrheitlich bei einer Gegenstimme:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Flächenentwicklungsgesellschaft für Dinslaken (DIN FLEG mbH) mit einem Stammkapital von 25.000 € zu gründen. Dazu sind die notwendigen Schritte der sachlichen Darstellung durchzuführen
Die Entscheidung über die Punkte 2 - 4 wird in den Finanzausschuss geschoben.
Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, 13.06.2017
- Beschluss:
Der ALiWi empfiehlt mit einer Enthaltung den Punkt 1 des Beschlussvorschlags, die Flächenentwicklungsgesellschaft DIN FLEG GmbH) mit einem Stammkapital von 25.000,00 € zu gründen. Pkt. 2 - 4 des Beschlussvorschlags (Abschluss des Gesellschaftsvertrages, Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat sowie Benennung der Vertreter/innen für die Gesellschafterversammlung) werden in die weitere Beratungsfolge geschoben.
Finanzausschuss, 20.06.2017
- Beschluss:
Der FA beschließt die Vorlage in den HA zu schieben.
Hauptausschuss, 27.06.2017
- Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt bei 1 Enthaltung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt eine Flächenentwicklungsgesellschaft für Dinslaken (DIN FLEG mbH) mit einem Stammkapital von 25.000 € zu gründen. Dazu sind die notwendigen Schritte der sachlichen Darstellung zur Vorlage Nr. 1228 durchzuführen
2. Den Abschluss des in Anlage 4 zur Vorlage Nr. 1228 dargestellten Gesellschaftsvertrages.
3. Der Rat entsendet folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat:
1. Bürgermeister Dr. Heidinger 7.
2. 8.
3. 9.
4. 10.
5. 11.
6.
4. Der Rat benennt den Bürgermeister und ________________________ gemäß § 113 Abs. 2 GO NW als Vertreter für die Gesellschafterversammlung. Sofern ein/e Vertreter/in aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gehindert ist die Vertretung wahrzunehmen, hat der/die andere Vertreter/in jeweils Alleinvertretungsbefugnis.
Die Namen zu den Ziffern 3 und 4 werden in der Ratssitzung genannt.
Stadtverordneter Brücker hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Stadtrat, 04.07.2017
- Beschluss:
Die BNP-Fraktion beantragt die getrennte Abstimmung. Bei 2 Ja-Stimmen wird der Antrag abgelehnt.
Der Rat beschließt einstimmig:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Flächenentwicklungsgesellschaft für Dinslaken (DIN FLEG mbH) mit einem Stammkapital von 25.000 € zu gründen. Dazu sind die notwendigen Schritte der sachlichen Darstellung zur Vorlage Nr. 1228 durchzuführen
2. Den Abschluss des in Anlage 4 zur Vorlage Nr. 1228 dargestellten Gesellschaftsvertrages.
3. Nach Losentscheid, der zugunsten der BNP-Fraktion ausfällt, wird der vorgetragene einheitliche Wahlvorschlag einstimmig beschlossen.
Der Rat entsendet folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat:
1. Bürgermeister Dr. Heidinger 7. Buchmann, Stefan
2. Grafen, Kristina 8. Elspaß, Karl-Heinz
3. Geimer, Karl-Heinz 9. Paust, Dirk
4. La Torre, Michele 10. Baßfeld, Gerd
5. Steinbeißer, Peter 11. Koch, Thomas
6. Hellebrand, Hans-Georg
4. Der Rat benennt den Bürgermeister und Herrn Ali Kaya gemäß § 113 Abs. 2 GO NW als Vertreter für die Gesellschafterversammlung. Sofern ein Vertreter aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gehindert ist die Vertretung wahrzunehmen, hat der andere Vertreter jeweils Alleinvertretungsbefugnis.