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Feststellung der Gültigkeit der Wahl zur Vertretung der Stadt Dinslaken und der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Dinslaken am 25. Mai 2014 gem. §§ 40 und 46 b Kommunalwahlgesetz i.V. m. §§ 66 und 75a Kommunalwahlordnung
Vorlagennummer: | 120 |
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Datum: | 20.08.2014 |
Beratungsart: | öffentlich |
Sitzungsvorlagen und Anlagen (PDF-Dokumente)
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Wahlprüfungsausschuss, 29.09.2014
- Beschluss:
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig, die Wahl zur Vertretung der Stadt Dinslaken vom 25.05.2014 gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d KWahlG für gültig zu erklären.
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig, die am 25.05.2014 durchgeführte Wahl des Bürgermeisters der Stadt Dinslaken, Dr. Michael Heidinger, für gültig zu erklären.
Stadtrat, 30.09.2014
- Beschluss:
Bürgermeister Dr. Heidinger nimmt nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil. Er übergibt den Vorsitz an den stellv. Bürgermeister Yildiz.
Der Rat beschließt einstimmig, die Wahl zur Vertretung der Stadt Dinslaken vom 25.05.2014 gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d KWahlG für gültig zu erklären.
Der Rat beschließt einstimmig, die am 25.05.2014 durchgeführte Wahl des Bürgermeisters der Stadt Dinslaken, Dr. Michael Heidinger, für gültig zu erklären.
Stellv. Bürgermeister Yildiz übergibt den Vorsitz an den Bürgermeister Dr. Heidinger.