Inhalt

Verpflichtung der sachkundigen Bürger und Einwohner gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW

Vorlagennummer:
Datum: 22.02.2010
Beratungsart:öffentlich

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, 18.02.2010

Wortbeitrag:


Der Vorsitzende verpflichtet den sachkundigen Bürger Kauffmann gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.