Inhalt
Verpflichtung der sachkundigen Bürger und Einwohner gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW
Vorlagennummer: | |
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Datum: | 22.02.2010 |
Beratungsart: | öffentlich |
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, 18.02.2010
- Wortbeitrag:
Der Vorsitzende verpflichtet den sachkundigen Bürger Kauffmann gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.