Inhalt

Bebauungsplan Nr. 4, 17. Änderung (Bereich zwischen Hans-Böckler-Straße und Neustraße und zw. Bebauungsplan Nr. 4, 18. Änderung u. Bahnstraße 3/8) - Satzungsbeschluss -
Vorlagennummer: | 1327 |
---|---|
Datum: | 12.02.2013 |
Beratungsart: | öffentlich |
Sitzungsvorlagen und Anlagen (PDF-Dokumente)
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Planungs-, Umweltschutz-, Grünflächen- und Stadtentwicklungsausschuss, 04.03.2013
- Beschluss:
Vor Eintritt in die Beratung und Beschlussfassung führt Beigeordneter Dr. Palotz aus, dass die geplanten 250.000 € für das Fontänenfeld gestrichen werden, um die Förderobergrenze nicht zu gefährden. Die konkrete Baumaßnahme "Neutorplatz" wird im BA am 11.03.2013 vorgestellt.
Der PUGStA empfiehlt einstimmig dem HA / RAT folgenden Beschluss:
1. Den während der Behördenbeteiligung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 Abs. 2. Nr. 3 BauGB,
der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und
der eingeschränkten Beteiligung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen wird gefolgt bzw. nicht gefolgt (siehe Nrn. 7, 8 und 9)
Die Entscheidungen sind auf der Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB getroffen, wonach die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind.
2. Der Bebauungsplan Nr. 4, 17. Änderung wird einschließlich Begründung als Satzung beschlossen.
Hauptausschuss, 12.03.2013
- Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig:
1. Den während der Behördenbeteiligung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 Abs. 2. Nr. 3 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der eingeschränkten Beteiligung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen wird gefolgt bzw. nicht gefolgt (siehe Nrn. 7, 8 und 9)
Die Entscheidungen sind auf der Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB getroffen, wonach die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind.
2. Der Bebauungsplan Nr. 4, 17. Änderung wird einschließlich Begründung als Satzung beschlossen.
Stadtrat, 19.03.2013
- Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig:
1. Den während der Behördenbeteiligung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 Abs. 2. Nr. 3 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der eingeschränkten Beteiligung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen wird gefolgt bzw. nicht gefolgt (siehe Nrn. 7, 8 und 9)
Die Entscheidungen sind auf der Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB getroffen, wonach die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind.
2. Der Bebauungsplan Nr. 4, 17. Änderung wird einschließlich Begründung als Satzung beschlossen.