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Bebauungsplan Nr. 4, 17. Änderung (Bereich zwischen Hans-Böckler-Straße und Neustraße und zw. Bebauungsplan Nr. 4, 18. Änderung u. Bahnstraße 3/8) - Satzungsbeschluss -

Vorlagennummer: 1327
Datum: 12.02.2013
Beratungsart:öffentlich

Sitzungsvorlagen und Anlagen (PDF-Dokumente)

  1. 131327 Bebauungsplan Nr. 4 17. Änderung.pdf
  2. BPlan Nr. 4, 17. Änd. - Entscheidungsbegründung_1.pdf

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Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Planungs-, Umweltschutz-, Grünflächen- und Stadtentwicklungsausschuss, 04.03.2013

Beschluss:


Vor Eintritt in die Beratung und Beschlussfassung führt Beigeordneter Dr. Palotz aus, dass die geplanten 250.000 € für das Fontänenfeld gestrichen werden, um die Förderobergrenze nicht zu gefährden. Die konkrete Baumaßnahme "Neutorplatz" wird im BA am 11.03.2013 vorgestellt.

Der PUGStA empfiehlt einstimmig dem HA / RAT folgenden Beschluss:
1. Den während der Behördenbeteiligung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 Abs. 2. Nr. 3 BauGB,
der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und
der eingeschränkten Beteiligung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen wird gefolgt bzw. nicht gefolgt (siehe Nrn. 7, 8 und 9)

Die Entscheidungen sind auf der Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB getroffen, wonach die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind.

2. Der Bebauungsplan Nr. 4, 17. Änderung wird einschließlich Begründung als Satzung beschlossen.

Hauptausschuss, 12.03.2013

Beschluss:


Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig:
1. Den während der Behördenbeteiligung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 Abs. 2. Nr. 3 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der eingeschränkten Beteiligung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen wird gefolgt bzw. nicht gefolgt (siehe Nrn. 7, 8 und 9)

Die Entscheidungen sind auf der Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB getroffen, wonach die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind.

2. Der Bebauungsplan Nr. 4, 17. Änderung wird einschließlich Begründung als Satzung beschlossen.

Stadtrat, 19.03.2013

Beschluss:


Der Rat beschließt einstimmig:
1. Den während der Behördenbeteiligung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 Abs. 2. Nr. 3 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der eingeschränkten Beteiligung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen wird gefolgt bzw. nicht gefolgt (siehe Nrn. 7, 8 und 9)

Die Entscheidungen sind auf der Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB getroffen, wonach die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind.

2. Der Bebauungsplan Nr. 4, 17. Änderung wird einschließlich Begründung als Satzung beschlossen.