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Sitzungsgelder/Aufwandsentschädigung für die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Dinslaken GmbH, Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH, Wasserwerke Dinslaken GmbH und der DINBAD GmbH; hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU vom 17.01.2012

Vorlagennummer: 1079
Datum: 14.06.2012
Beratungsart:öffentlich

Sitzungsvorlagen und Anlagen (PDF-Dokumente)

  1. 121079 Antrag SPD CDU_1.pdf
  2. 121079 SitzungsgelderAufwandsentschädigu.pdf

PDF-Dateien

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Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Finanzausschuss, 26.06.2012

Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, 26.06.2012

Beschluss:


Die Aufsichtsratsmitglieder wirken bei der Beschlussfassung nicht mit.

1. Der Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich die Erhöhung der Sitzungsgelder für die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Dinslaken GmbH je Sitzung auf 150,-- € sowie einer jährlichen Aufwandsentschädigung von 1.500,-- €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält den jeweils doppelten Satz.

2. Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung werden angewiesen, den zu 1. genannten Beschluss in der nächsten Gesellschafterversammlung umzusetzen.

3. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Dinslaken GmbH als Vertreter und der Vertreter für die Stadt Dinslaken werden angewiesen, in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen folgende Vergütungen beschließen zu lassen:

Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH
Sitzungsgeld je Sitzung 150,-- €, jährliche Aufwandsentschädigung 1.500,-- €

Wasserwerke Dinslaken GmbH
Sitzungsgeld je Sitzung 150,-- €, keine Aufwandsentschädigung

DINBAD GmbH
Sitzungsgeld je Sitzung 150,-- €, keine Aufwandsentschädigung

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält den jeweils doppelten Satz.

Stadtrat, 03.07.2012

Beschluss:


Die Aufsichtsratsmitglieder wirken bei der Beschlussfassung nicht mit.

1. Der Rat beschließt mehrheitlich die Erhöhung der Sitzungsgelder für die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Dinslaken GmbH je Sitzung auf 150,-- € sowie einer jährlichen Aufwandsentschädigung von 1.500,-- €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält den jeweils doppelten Satz.

2. Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung werden angewiesen, den zu 1. genannten Beschluss in der nächsten Gesellschafterversammlung umzusetzen.

3. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Dinslaken GmbH als Vertreter und der Vertreter für die Stadt Dinslaken werden angewiesen, in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen folgende Vergütungen beschließen zu lassen:

Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH
Sitzungsgeld je Sitzung 150,-- €, jährliche Aufwandsentschädigung 1.500,-- €

Wasserwerke Dinslaken GmbH
Sitzungsgeld je Sitzung 150,-- €, keine Aufwandsentschädigung

DINBAD GmbH
Sitzungsgeld je Sitzung 150,-- €, keine Aufwandsentschädigung

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält den jeweils doppelten Satz.