Inhalt

Neubau eines Kreisverkehrs Luisenstraße / Katharinenstraße

Vorlagennummer: 1528
Datum: 05.05.2009
Beratungsart:öffentlich

Beschlussvorschlag:


Der Bauausschuss beschließt den Neubau eines Kreisverkehrs an der Luisenstraße Einmündung Katharinenstraße gemäß Vorlage.



In Vertretung



Haverkämper
I. Beigeordneter

Sachverhalt:


1. Pkt. 3.04 des Straßenbauprogrammes 2009/2012


2. a) Investives Projekt: PSP-Element 7.000204
PSP-Element 7.000298

b) Voraussichtliche Kosten: ca. 240.000,00 €


3. Bisher gefasste Beschlüsse: Straßenbauprogramm BA am 02.02.2009


4. Veranlagung

Anliegerleistungen werden nach Fertigstellung der Anlage nach einschlägigen Rechtsvorschriften erhoben
Beiträge zur Grundstücksentwässerung werden nach der Anschlussbeitragssatzung erhoben
X Keine bzw. zunächst keine Veranlagungsmöglichkeit.


5. Erläuterung der Maßnahme:

Am 29.Oktober.2008 gab es einen Ortstermin der Unfallkommission im Einmündungsbereich Luisenstraße/Katharinenstraße.
Dieser Termin war erforderlich geworden, da es nach Aussage des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Wesel zu einer Häufung von Verkehrsunfällen in dem Einmündungsbereich gekommen war. Gleichzeitig hatte die CDU-Fraktion am 01.09.2008 einen Antrag im Rat der Stadt Dinslaken eingereicht, der die Sicherheit der Radfahrer auf der Katharinenstraße zum Thema hat.
Nach Aussage der Unfallkommission sind 2008 wiederholt Unfälle in dem Einmündungsbereich aufgetreten. Beteiligte sind zum einen Radfahrer, die auf der Luisenstraße aus Fahrtrichtung Hünxer Straße kommend mit aus der Katharinenstraße in die Luisenstraße einbiegenden PKW verunfallen.
Ein weiterer Gefahrenpunkt ergibt sich durch die Radfahrer, die auf der Luisenstraße, aus Richtung B 8 kommend, die vor der Einmündung liegende Querungshilfe nutzen.
Die Lage der Querungshilfe fördert ein Fehlverhalten für den in Fahrtrichtung Katharinenstraße orientierten Radfahrer.
Die Nutzung des linken „anderen Radweges“ in der Katharinenstraße führt nach Aussage der Polizei auch im Einmündungsbereich Augustastraße/Katharinenstraße zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und den in die Katharinenstraße einbiegenden PKW. Dieser Bereich ist insgesamt als sensibel anzusehen, da es sich hier um eine stark von Schülern frequentierte Verkehrsbeziehung handelt.

Die Prüfung durch die Verwaltung hat dann in Absprache mit den Straßenverkehrsbehörden und der Polizei dazu geführt, dass ein Kreisverkehr die bestehenden Konfliktpotenziale am Effektivsten verbessern würde.
Die Verkehrsicherheit wird dadurch gesteigert, dass es eine geringere Anzahl von Konfliktpunkten gegenüber einer herkömmlichen Kreuzung gibt. Es gibt ein geringeres Geschwindigkeitsniveau und geringere Geschwindigkeitsdifferenzen, kurze Überquerungswege für Radfahrer und Fußgänger, einfache Begreifbarkeit der Vorrangregelung und günstige Sichtverhältnisse.
All diese Verbesserungen führen lt. Untersuchungen an bestehenden Kreisverkehren dazu, dass sich die Unfallzahlen nach der Errichtung eines Kreisverkehrs reduzieren und auch die Schwere der Unfälle geringer ist.
Der Radfahrer soll gemäß der Planung jeweils vor den Querungshilfen auf die Straße geführt werden, wie es bei den in den letzten Jahren gebauten Kreisverkehren üblich war und sich auch bewährt hat. So soll die gegenseitige Rücksichtnahme (Radfahrer - PKW) gefördert und die Verkehrssicherheit des Radfahrers erhöht werden.
Da der Radweg auf der Luisenstraße zwischen Katharinen- und Sedanstraße in einem sehr schlechten Zustand ist, soll er im Zuge der Baumaßnahme auf beiden Seiten erneuert werden.
Um auch die Problematik der Radfahrer auf der Katharinenstraße mit einzubeziehen, soll ein Angebotsstreifen von der Luisenstraße bis zur Augustastraße angelegt werden. So soll vermieden werden, dass Radfahrer aus Richtung der B 8 kommend und in Richtung Augustastraße weiterfahrend den linken „anderen Radweg“ benutzen.
Um die Befahrbarkeit des Angebotsstreifens zu gewährleisten, soll dieser zwischen Weißenburgstraße und Augustastraße durch die Beschilderung eines Halteverbots geschützt werden.
Da es sich jedoch derzeit bei der Katharinenstraße um eine Tempo-30-Zone handelt und in Tempo-30-Zonen gemäß VwV-StVO zu § 2, Abs. 4 Satz 2 Radverkehrsanlagen nicht erforderlich sind, soll die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h erhöht und die Tempo-30-Zone aufgehoben werden.
Hiermit ist das Einrichten eines Angebotsstreifens für Radfahrer konform mit der StVO.
Gleichzeitig verbindet die Katharinenstraße die Luisenstraße mit der Augustastraße. Auf beiden Straßen ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h eingerichtet. Daher sollte auch die Verbindung beider Straßen mit 40 km/h befahren werden dürfen.

Der Kreisverkehr erhält einem Durchmesser von 30,00 m. Der Innenkreis wird begrünt und erhält einen Durchmesser von 16,00 m.
Die Kreisring (Fahrgassenbreite) wird 5,00 m betragen und aus Splitt - Mastix Asphalt hergestellt. Der Innenring wird vom Kreisring durch einen Rundbordstein abgetrennt, der einen Auftritt von 5 cm erhält. Der Innenring selber wird 2,00 m breit und aus Gussasphalt hergestellt.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bauausschuss, 25.05.2009

Beschluss:


Der Bauausschuss beschließt einstimmig den Neubau eines Kreisverkehrs an der Luisenstraße Einmündung Katharinenstraße gemäß Vorlage.

Weitere Informationen

  1. 091528 Neubau eines Kreisverkehrs.pdf

PDF-Dateien

Informationen zum Öffnen und Speichern von PDF-Dokumenten finden Sie in unserer Hilfe.