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Neubau der Fuß-/Radwegebrücke über die Bundesstraße 8
Vorlagennummer: | 1480 |
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Datum: | 11.03.2009 |
Beratungsart: | öffentlich |
Beschlussvorschlag:
Der FiLA / HA / BA empfiehlt, der Rat beschließt den Neubau der Fußgänger-/Radwegbrücke über die Bundesstraße 8 gem. der Variante:
In Vertretung
Sabine Weiss Haverkämper
I. Beigeordneter
Sachverhalt:
Die Holzbrücke über die B 8 musste im vergangenen Jahr gesperrt werden und wurde zwischenzeitlich abgerissen.
Für den Neubau der Fußgängerbrücke ergaben sich folgende Randbedingungen:
- Lichtraumprofil 4,70 m über der B 8
- max. Längsgefälle 6 %.
Zudem muss der Pfeiler zwischen Fahrbahn B 8 und Rad-/Gehweg aufgrund der Forderung des Landesbetriebs Straßenbau entfernt werden.
Außerdem ist eine Überbauung der angrenzenden Grundstücke in Privateigentum nicht möglich.
Aufgrund dieser Randbedingungen war eine Neutrassierung. der Brücke notwendig. Die vorhandenen Widerlager können nicht mehr verwendet werden.
Der Neubau von Pfeilern ist notwendig. Die von dem beauftragten Ing.-Büro entwickelten Varianten sind nachfolgend beschrieben und wurden in der Sitzung des Bauausschusses am 02.02.2009 mündlich erläutert.
Variante 1: Überbau in Stahlbauweise: Stahlträger, „simply red“
Eckdaten:
- Querung B 8 Spannweite 37,80 m Stahlträger, 1,50 m hoch
- Überbauung Rotbach 3 x 20 m mit Stahlträger 0,80 m hoch
- Gesamtgewicht Stahlkonstruktion ca. 100 t plus Betonplatte 125 t
Vorteile:
- einfachste Bauart – kostengünstigste Lösung
- hoher Vorfertigungsgrad und damit kurze Bauzeit möglich
- geringe Beeinträchtigung des Verkehrs auf der B 8
- Baufeld ausschließlich auf der Südseite des Rotbachs
- zweite Brücke in gleicher Ausführung wie Felder im Bachbereich
Nachteile:
- wartungsintensiver als eine Massivbaulösung (Korrosionsschutz)
- etwas monumentale Optik („Riegel“) im Bereich der Querung der B 8
- verlängerte Anrampung am östlichen Widerlager notwendig
- zweite Brücke länger als bei der Massivbaulösung
Variante 2: Überbau in Stahlbauweise: Bogen und Fachwerk, „Bogen“
Eckdaten:
- Querung B 8 Spannweite 37,80 m und Bogen 6 m hoch
- Überbauung Rotbach 3 x 20 m mit Fachwerken 1 m hoch
- Gesamtgewicht Stahlkonstruktion ca. 90 t plus Betonplatte 125 t
Vorteile:
- visuell ansprechend, markanter Bogen
- hoher Vorfertigungsgrad und damit kurze Bauzeit möglich
- geringe Beeinträchtigung des Verkehrs auf der B 8
- Baufeld ausschließlich auf der Südseite des Rotbachs
- zweite Brücke in gleicher Ausführung wie Felder im Bachbereich
Nachteile:
- wartungsintensiver als eine Massivbaulösung
- Anpassung der Anrampung am östlichen Widerlager notwendig
Variante 3: Überbau in Massivbauweise (Spannbeton), „Mit Schwung“
Eckdaten:
- Querung B 8 Spannweite 32,70 m; Querschnittshöhe 1,00 – 1,70 m hoch
- Überbauung Rotbach mit Querschnittshöhe 1,00 m
- Gesamtgewicht Spannbetonkonstruktion ca. 570 t
Vorteile:
- elegante Linienführung
- keine Verlängerung der östlichen Rampe notwendig
- spätere 2. Brücke mit geringer Stützweite möglich (16,60 m)
- geringere Betriebs- und Unterhaltungskosten
Nachteile:
- beeinträchtigte Sichtbeziehung wg. Sichtschutz . geringe Haltesichtweite
- aufwändigere Gründung wegen höherem Gewicht
- eingeschränkte Durchfahrtshöhe B 8 während der Bauzeit (Traggerüst)
- Baufeld auf beiden Seiten des Bachbettes
Behelfsbrücke, 1,8-fache Spundwandlänge und Aufschüttungen erforderlich
- umfassende Baumbeseitigung am nördlichen Bachufer
- Behelfsbrücke oder Bachverrohrung erforderlich
- teuerste Lösung
Perspektivische Skizzen jeweils der einzelnen Varianten sind als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt die Variante 2 vor.
Die Anträge der UBV vom 05.03.2009 und der FDP vom 05.03.2009 sind der Vorlage beigefügt.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Finanz- und Liegenschaftsausschuss, 24.03.2009
- Beschluss:
Nach intensiver Diskussion empfiehlt der FiLA mit 8 zu 5 Stimmen (2 Enthaltungen) dem Rat zu beschließen:
1. die Verwaltung wird mit der Durchführung von Plaungsalternativen beauftragt und
2. der Neubau der Fußgänger-/Radwegbrücke über die Bundesstraße 8 auf höchstens 750.000 € begrenzt.
Stadtkämmerer Dehm erläutert, dass neben den drei genannten Varianten zum Neubau der Fuß/-Radwegebrücke nun der Verwaltung ein neue Alternative unterbreitet wurde, die allerdings noch nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen ist.
Hauptausschuss, 24.03.2009
- Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, den Neubau der Fußgänger-/Radwegbrücke über die Bundesstraße 8 mit höchstens 750.000 € umzusetzen und mögliche Alternativen zur Fortführung des Rotbachwanderweges weiterhin in Betracht zu ziehen.
Bauausschuss, 30.03.2009
- Wortbeitrag:
Zu dem Antrag der CDU-Fraktion, die Kosten für den Brückenneubau auf 750.000,00 € zu begrenzen, erklärt der Baudezernent, dass eine solche Kostendeckelung aufgrund der weiteren Anforderungen des Landesbetriebes Straßenbau sowie der notwendigen Ausschreibung der Maßnahme nicht möglich ist. Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass die Variante 1 der Vorlage mit 900.000,00 € realisiert werden sollte.
Als alternative Lösung wird die Fortführung des Rotbachwanderweges auf der Südseite mit der Installierung einer (provisorischen) Fußgängerbedarfsampel diskutiert. Die Auswirkungen auf den fließenden Kfz-Verkehr der B 8 sind gutachterlich zu untersuchen.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird die Beschlussfassung bis zur Ratssitzung am 31.03.2009 verschoben.
Stadtrat, 31.03.2009
- Beschluss:
Der Rat beschließt bei 1 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen, den Neubau der Fußgänger-/Radwegbrücke über die Bundesstraße 8 mit höchstens 750.000 € unter Berücksichtigung möglicher Alternativen zur Fortführung des Rotbachwanderweges. Mögliche Planungen bis 750.000 € sind dem Rat in der Sitzung im Juni vorzulegen.