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Zwischenbericht: Schulsozialarbeit

Vorlagennummer: 1468
Datum: 05.03.2009
Beratungsart:öffentlich

Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

In Vertretung



Dehm
Stadtkämmerer

Sachverhalt:


Der Begriff Schulsozialarbeit wird in der Fachdiskussion bereits seit über 30 Jahren verwendet und diskutiert. Allerdings erfährt er in jüngster Zeit eine immer stärkere Beachtung im Blickwinkel der Öffentlichkeit. Der steigende Leistungsdruck, sowohl auf Seiten der Schüler, als auch auf Seiten der Lehrer, führt zu einer derart ungünstigen Lernatmosphäre und Konflikten, dass konventionelle Schul-Pädagogik an ihre Grenze stößt. Angesichts der steigenden Anforderungen und Erwartungen an die Lehrkräfte hinsichtlich einer Verbesserung des schulischen Leistungsniveaus bedarf es einer Unterstützung in den Bereichen, in denen schulische Erziehung über Wissensvermittlung hinausgeht. Hier sieht sich die Schulsozialarbeit verankert.

Schulsozialarbeit wird zurzeit an allen Dinslakener Haupt- und Kompetenzschulen betrieben:

Hauptschule Volkspark (1 Stelle | Landesfinanziert)
Hauptschule im GHZ (1 Stelle | Landesfinanziert)
Ernst-Barlach Gesamtschule (2 0,5 Stellen | Förderverein)
Fröbelschule (1 Stelle | Kommunal finanziert)

Zusätzlich wird durch den JHA Beschluss vom 12.02.2009 (Vorlage Nr.1417) die Schulsozialarbeit durch 2 zusätzliche Stellen, finanziert durch die Stadt Dinslaken im Bereich der Aufsuchenden Jugendarbeit / Schulsozialarbeit erweitert.

Um Synergie-Effekte auszunutzen, hat die Umsetzung von Schulsozialarbeit gemäß dem JHA-Beschluss 1141 vom 15.05.2008 durch den Träger der offenen Ganztagschule an der jeweiligen Schule zu erfolgen.

Neben den vorhandenen Angeboten haben die Ernst-Barlach-Gesamtschule und die Realschule im Gustav-Heinemann-Schulzentrum einen Bedarf auf kommunal finanzierte Schulsozialarbeit angemeldet.

Nach dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.01.2008 (-524-6.03.16-48049) soll die unbefristete Einstellung von Fachkräften für Schulsozialarbeit auf Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen an Schulen einer Kommune oder eines Kommunalverbandes oder eines sonstigen Trägers (z.B. Körperschaft des öffentlichen Rechts, Stiftung) grundsätzlich in dem Umfang erfolgen, wie die jeweilige Kommune oder der jeweilige Kommunalverband oder der jeweilige sonstige Träger gleichzeitig sozialpädagogisches Personal für Schulsozialarbeit aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt oder sozialpädagogisches Personal des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder eines Trägers der freien Jugendhilfe für die jeweilige Schule zur Verfügung steht. Ein bestehendes Angebot im Bereich der Schulsozialarbeit soll aufrecht erhalten und mit dem zusätzlichen Angebot vernetzt werden.
Die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit auf Stellen des Landes darf nur zugelassen werden, sofern es im Bereich des Schulträgers ein abgestimmtes sozialräumlich bezogenes Handlungskonzept der örtlichen Jugendhilfe – Jugendamt oder freier Träger - gibt. Förderschulen und Berufskollegs in der Trägerschaft der Landschaftsverbände sowie Berufskollegs in der Trägerschaft der Landwirtschaftskammer, der Industrie- und Handelskammer und öffentliche Berufskollegs, die von sonstigen Trägern (z.B. Stiftung) unterhalten werden, sind von dieser Bedingung ausgenommen.


Erfahrungen der Nachbarstädte
Eine im Jahr 2008 durchgeführte Befragung der Nachbarkommunen ergab folgende Übersicht und Gewichtung der Schulsozialarbeit in der jeweiligen Kommune:



Anmerkung zur Auswertung:
Während die Stadt Bocholt komplett eine kommunale Finanzierung ablehnt, investiert die Stadt Oberhausen gem. JHA-Beschluss aus 2008 eine Summe von 482.000 Euro zur Finanzierung von Schulsozialarbeit (durchgeführt durch den Caritas-Verband und die Arbeiterwohlfahrt).

Ausblick:

Ein Blick in die Praxis der Schulsozialarbeit fördert zuallererst eine immense Anliegenvielfalt zu Tage. Es gibt wohl kaum ein Anliegen oder eine Problemlage von Kindern und Jugendlichen, deren sich Schulsozialarbeit nicht angenommen hat. So gehören Individualprobleme wie Schulverweigerung und Schulunlust, Konzentrationsschwierigkeiten, Hyperaktivität, Lernprobleme und gewalttätiges Verhalten ebenso zum Alltag der Schulsozialarbeit wie mangelndes Durchsetzungsvermögen und unzureichende Konfliktverarbeitungsstrategien. Die über Gruppenarbeit angegangenen Anliegen reichen von strukturierten auf Korrektur oder Prävention ausgerichteten Formen (z.B. Stressmanagement, soziales Kompetenztraining, Ärgerbewältigung, Streit-Schlichter-Programme etc.) bis zu relativ freien Angeboten der Erlebnis- und Freizeitpädagogik, nicht zu vergessen Angebote wie Schülercafe und Schülertreff. Auf der Ebene der Gemeinwesenarbeit imponieren Projekte, in denen z. B. Schule und Stadtteil oder Schule und spezifische Einrichtungen (z. B. ein Jugendhaus) vernetzt werden.

Bei einer derartigen Fülle möglicher Ausgangspunkte fällt es dem unbefangenen Beobachter gelegentlich schwer, den spezifischen oder wesentlichen Anliegenbereich einer Schulsozialarbeit zu erkennen. Letzteres wird noch durch den Sachverhalt erschwert, dass die an verschiedenen Standorten betriebene Schulsozialarbeit sehr häufig untereinander nur wenig inhaltliche Gemeinsamkeiten erkennen lässt. In der Tat besteht zwischen der an einer Ganztagsschule mit hohem Anteil von Schülern aus unterschiedlichen Kulturkreisen und der an einer in einem sozialen Brennpunkt liegenden Hauptschule betriebenen Schulsozialarbeit nur eine sehr geringe Schnittmenge im Anliegenbereich. Heterogenität der Anliegen und Spezifität der regionalen Ausgestaltung sind aber keinesfalls mit inhaltlicher Beliebigkeit gleichzusetzen. Zudem besteht eine nicht klare Abgrenzung zum pädagogischen Bereich. Es ist nicht auszuschießen, dass quantitative und qualitative Defizite in der im Landesverantwortung stehendem pädagogischen Ausstattung von Schule kompensiert werden sollen durch kommunal finanzierte Schulsozialarbeit.

Die Praxis der Schulsozialarbeit muss von den standortspezifischen Besonderheiten der jeweiligen Schule ihren Ausgangspunkt nehmen. Hierbei spielen Schultyp und Schulort bzw. Charakteristika des schulischen Umfeldes eine zentrale Rolle. Den Ausgangspunkt so verstandener Schulsozialarbeit bildet die Entwicklung eines konsensfähigen Konzeptes, in dem eine gemeinsame Basis für die unterschiedlichen Erwartungshorizonte der beteiligten Bereiche "Schule" und "Soziale Arbeit" erst einmal geschaffen werden muss.

Die standortspezifische Erarbeitung relevanter Anliegenbereiche führt wohl in den meisten Fällen immer noch zu einer Vielzahl potentieller Inhalte, die unter einer professionellen Perspektive nicht alle sofort in Angriff genommen werden können. Bedenkt man die personelle Ausstattung von Schulen mit Schulsozialarbeitern so wird sofort einsichtig, dass ein wesentliches Merkmal der Praxis von Schulsozialarbeit die Beschränkung und Konzentration auf wesentliche Aufgaben und Inhalte sein muss. Nur auf diese Weise ist gesichert, dass sich Schulsozialarbeit nicht selbst hoffnungslos überfordert. Es ist deshalb notwendig, die gemeinsam erarbeiteten Anliegen entsprechend ihrer standortspezifischen Relevanz in einer Rangreihe zu gewichten und sich Zug um Zug, d. h. sukzessiv statt simultan, mit ihnen auseinanderzusetzen. Die Feststellung von J.B. Shaw "He teaches ill who teaches all" gilt also auch für die Schulsozialarbeit! Dass Schulsozialarbeit nach dieser Sichtweise eher von Problembereichen ihren Ausgang nimmt und deshalb bei ihrer Einrichtung im allgemeinen stark auf Korrektur ausgerichtet ist, entspricht sowohl der allgemeinen Zielsetzung Sozialer Arbeit als auch der Schulpraxis. Schulsozialarbeit wird bislang nur dort eingerichtet, wo ein entsprechender Problemdruck besteht. Selbstverständlich kann sie sich mit dieser Ausrichtung nicht zufrieden geben und darf den Blick auf Prävention nicht aus dem Auge verlieren.

Insgesamt muss frühzeitig festgelegt werden, zu welchem Ressourceneinsatz die Stadt bereit und in der Lage ist. Hierzu werden interkommunale Vergleichszahlen ermittelt und dem JHA verbunden mit einem inhaltlichem Konzept ein konkreter Vorschlag gemacht.

Die Verwaltung wird bis zum Herbst 2009 in Arbeitsgruppen ein entsprechendes Konzept erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss und dem Schulausschuss zur Beschlussfassung vorlegen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 23.04.2009

Beschluss:


Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Schulausschuss, 27.05.2009

Weitere Informationen

  1. 091468 Zwischenbericht Schulsozialarbeit.pdf

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