Inhalt

Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren Investitionsprogramm U3 für die Jahre 2009 bis 2013 Mitteilung an das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlagennummer: | 1418 |
---|---|
Datum: | 27.01.2009 |
Beratungsart: | öffentlich |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
In Dinslaken sollen 32 % der Kinder unter drei Jahren (453 Kinder) mit einem Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in einer Tagespflegestelle versorgt werden.
In den Kindertageseinrichtungen sollen bis zum Jahresende 2013 in jährlichen Ausbaustufen 345 neue Plätze (Plätze, die nach dem 18.10.2007 entstehen) geschaffen werden. Die geplanten Ausbaustufen und die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind dem JHA jährlich zur Beschlussfassung vorzulegen.
Zum Ausbau dieser Plätze sollen die Zuwendungen des Bundes im Rahmen des Investitionsprogramms und des Ausbauprogramms U3 des Landes NRW nach den entsprechenden Richtlinien beantragt werden.
In Vertretung
Dehm
Stadtkämmerer
Sachverhalt:
Am 09. Mai 2008 sind die Richtlinien für die „Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ zwischen Bund und Ländern in Kraft gesetzt worden. Grundlage ist die Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die Kindertagesbetreuung bundesweit durchschnittlich an einem Bedarf von 35 % der Kinder unter drei Jahren auszurichten.
Das Land Nordrhein-Westfalen geht von einer landesweiten Ausbauquote von 32 % aus.
Das Ausbauprogramm ist auf fünf Jahre ausgerichtet – bis einschließlich 2013. In diesem Zeitraum bestehen folgende Fördermöglichkeiten:
Auf- und Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren
Beteiligung des Bundes an den zusätzlich entstehenden Betriebskosten ab 2009 aufwachsend bis 2013 (über einen Festbetrag bei der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder). Anschließend - ab 2014 - wird sich der Bund laufend an der Finanzierung der durch den Ausbau entstehenden zusätzlichen Betriebskosten, die über die Marge des TAG (17 %) hinausgehen, beteiligen.
Schaffung und Abschluss der neuen Betreuungsplätze zwischen dem 18.10.2007 und dem 31.12.2013
Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet nach Ermessen i. R. der verfügbaren Haushaltsmittel.
Für Kindertageseinrichtungen gilt:
Gefördert werden die Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung (ohne Grundstücks- und Erschließungsausgaben), die der Förderung, Erziehung und Betreuung unter dreijähriger Kinder dienen (auch Personalraum, Sanitärbereich Versorgungsküchenbereich, Speiseraum usw.) sowie die Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks.
Anteilsfinanzierung: 90 % der anerkannten Ausgaben
Fördersätze:
Neubaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks: 20.000 EURO
Aus- und Umbaumaßnahmen, Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks: 8.500 EURO
Ausstattung geeigneter Räume sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks: 3.500 EURO
Die Betriebserlaubnis muss für das Vorhaben erteilt werden
Kindertagespflege, soweit sie durch den örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe vermittelt werden:
Pauschale in Höhe von 500 EURO pro Kind
Da bei den Landesjugendämtern inzwischen eine Vielzahl von Anträgen eingegangen ist, erscheint es dem Ministerium nun erforderlich, einen Gesamtüberblick über die geplanten Maßnahmen zu erhalten, um die Mittel bis einschließlich 2013 sachgerecht und gerecht verteilen zu können. Nur so können auch die Kommunen einbezogen werden, die die Mittel erst ab 2011 benötigen.
Es fordert daher einen Umsetzungsplan für den Ausbau an Plätzen an, der im Rahmen der Jugendhilfeplanung vor Ort erstellt werden soll und den gesamten Förderzeitraum (bis zum Jahr 2013) abdeckt. Folgende Planungszahlen werden angefordert:
Zahl der Plätze für Kinder unter drei Jahren, die bis zum Jahr 2013 geschaffen werden sollen sowie die beabsichtigte Bedarfsquote
Höhe der Kosten für Neubau-, Ausbau-, Umbau und Ausstattungsbedarf
Zur Situation in Dinslaken
Die Jugendhilfe- und Sozialplanung hat für die Ausbauplanung eine aktuelle Prognose des Landesamtes für Daten und Statistik NRW angefordert (Stand 12-2008).
Darin wird im Jahr 2015 von 1.415 Kinder unter drei Jahren ausgegangen.
Eine Versorgungsquote (VQ) von 32 % entspricht 453 Kindern, für die ein Platz vorgehalten werden soll.
Berechnung der Versorgungsquoten
Prognose 2015 1415 Kinder unter 3 Jahren
Zielquote 32 % Kinder 453 Kinder/Plätze
% Versorgungsquote 2009/10 10,4 111 Plätze in Kitas + 40 Pl. Tagespflege (VQ i. Kitas: 7,6 %)
2010/2011:Betriebskostenförderung ab % Versorgungsquote 17 241 Plätze incl. Tagespflege
Zur Versorgungsquote/Bedarf
Die Verwaltung geht von einem Bedarf von ca. 32 % der Altersgruppe aus, der sich im Laufe der Jahre analog zur Offenen Ganztagsschule entwickeln wird.
Die Wartelisten in den Kindertageseinrichtungen sind lang, bereits heute besteht ein hoher Bedarf, der im kommenden Kindergartenbedarfsplan durch deren Auswertung beziffert werden soll.
Kindertageseinrichtungen und Fachamt sind mit fordernden, drängenden oder weinenden Eltern konfrontiert, die einen Platz einfordern (müssen), da die Fortführung oder Neuaufnahme der Berufstätigkeit gefährdet ist. Diese Eltern haben bereits jetzt mit dem KICK (§ 24 Abs. 3 SGB VIII) einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, der mit dem derzeitigen Angebot nicht gedeckt werden kann.
Seitens der Dinslakener Unternehmerschaft wird ein dringender Bedarf an Kindertagesbetreuung für junge Kinder gemeldet, da die Wirtschaft nicht mehr auf die gut ausgebildeten Frauen verzichten oder eine längere Elternzeit überbrücken kann.
Das Elterngeld wird längstens 14 Monate gezahlt, mit dem Auslaufen dieser Förderung wollen einige Eltern wieder in den Beruf. Es besteht allerdings die Möglichkeit, ein hälftiges Elterngeld für 24 Monate zu beziehen, spätestens dann müssen viele Eltern wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Leistungen der Agentur für Arbeit werden reduziert oder ganz eingestellt, wenn Frauen keinen Betreuungsplatz für ihr Kind nachweisen können. Sie stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, den Familien drohen Einkommenseinbußen.
Berufstätigkeit ist Armutsprophylaxe. Die kindliche Armutsforschung hat bei Kindern aus einkommensarmen Familien einen schlechteren Gesundheitsstatus, ein Zurückbleiben in der körperlichen Entwicklung, eine schlechtere Versorgung (Essen, körperliche Pflege, der Jahreszeit entsprechende Bekleidung), Auffälligkeiten im Spiel- und Sprachverhalten, eine Ausgrenzung wegen schlechterer sozialer Kompetenzen und geringere Bildungschancen festgestellt. Je mehr Faktoren auf ein Kind zutreffen, umso stärker ist seine Entwicklung beeinträchtigt. Armut setzt sich dann oft in der nächsten Generation fort. Diese Erkenntnisse müssen angesichts der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und bei der Abwägung, ob Kinder so jung in Einrichtungen betreut werden sollen, stärker berücksichtigt werden.
Die Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung ist in Dinslaken deutlich höher als in den anderen kreisangehörigen Kommunen. Eine Auswertung der Jugendhilfe- und Sozialplanung aus dem Jahr 2008 hat ergeben, dass 98% der Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren einen Kindergarten besuchen.
Eine Elternbefragung über die Betreuungsbedarfe für junge Kinder in Dinslaken hat bereits im Jahr 2000 einen Bedarf von 33 % ergeben.
Die Verwaltung beabsichtigt, sich dem Bedarf in jährlichen Ausbauschritten anzunähern. Sollte sich herausstellen, dass ein Ausbau bis zur Quote von 32 % nicht benötigt wird, sollen die für einen späteren Zeitpunkt geplanten Vorhaben nicht mehr realisiert werden.
Das Land weist den Kommunen in jährlichen Ausbauschritten zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu. Zum Kindergartenjahr 2009/10 werden der Stadt Dinslaken 39 zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und 14 Plätze in Kindertagespflege ermöglicht, die gezielt für zweijährige Kinder vorgehalten werden sollen.
Diese Plätze können wegen der fehlenden baulichen Voraussetzungen und Betriebserlaubnisse in den Kindertageseinrichtungen nur zu einem geringen Teil verwirklicht werden. Im kommenden Kindergartenjahr stehen daher 4 zusätzliche Plätze (gegenüber dem Vorjahr) zur Verfügung.
Eine Steigerung bei der Kindertagespflege ist derzeit nicht zu erwarten.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Jugendhilfeausschuss, 12.02.2009
- Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig:
In Dinslaken sollen 35 % der Kinder unter drei Jahren (495 Kinder) bis zum bedarfsgerechten Ausbau mit einem Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in einer Tagespflegestelle versorgt werden.
In den Kindertageseinrichtungen sollen demnach bis zum Jahresende 2013 in jährlichen Ausbaustufen 387 neue Plätze (Plätze, die nach dem 18.10.2007 entstehen) geschaffen werden. Die geplanten Ausbaustufen und die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind dem JHA jährlich zur Beschlussfassung vorzulegen.
Zum Ausbau dieser Plätze sollen die Zuwendungen des Bundes im Rahmen des Investitionsprogramms und des Ausbauprogramms U3 des Landes NRW nach den entsprechenden Richtlinien beantragt werden.