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Anträge freier Träger auf finanzielle Förderung in 2009

Vorlagennummer: 1376
Datum: 15.12.2008
Beratungsart:öffentlich

Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Sachverhalt:


Bei der Beratung des Haushaltsplanes 1994 forderte der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 21.04.1994, zukünftig Anträge freier Träger der Jugendhilfe auf finanzielle Förderung im Rahmen der jährlichen Etatberatung dem Jugendhilfeausschuss mit der Tagesordnung (Einladung) zu übersenden.

Der Vorlage sind nach Auffassung des Jugendhilfeausschusses in der Sitzung vom 09.10.1995 die gestellten Anträge der freien Träger der Jugendhilfe beizufügen. Dies bezieht sich auch auf noch nicht bewilligte Anträge aus Vorjahren.

Die gestellten Anträge der freien Träger der Jugendhilfe sind als Anlagen beigefügt.


1. Fördererkreis ND-Jugendzentrum Dinslaken e.V.

Der Fördererkreis ND-Jugendzentrum stellte am 12.03.2008 den Dringlichkeitsantrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Investitionskosten zur Substanzerhaltung eines Heimes der OT (siehe Anlage 1). Nach Überprüfung der Revisionsschächte und der Absperrventile wurden erheblich Mängel festgestellt, für die eine dringende Behebung erforderlich ist. Die Kosten belaufen sich nach den beigefügten Angebotsunterlagen auf insgesamt 3.206,46 €.

Die baufachliche Prüfung ergab, dass die Dichtungen der Revisionsschächte im Kellergeschoss des ND-Jugendzentrum marode sind. Dies führte bereits zu Wasserschäden. Eine Reparatur ist nicht möglich. Gleichzeitig sind die Absperrarmaturen undicht und mit den Revisionsschächten auszutauschen. Zur Vermeidung von Folgeschäden ist eine dringende Erneuerung erforderlich.

Die vertragliche Zuwendung wird im Wege der prozentualen Anteilsfinanzierung gewährt. Der Anteil an den mit 3.206,46 € als förderungsfähig anerkannten Kosten beträgt 85 % = 2.725,49 €.

Da die Mittel im Haushalt 2008 nicht zur Verfügung standen, ist die Mittelauszahlung erst im Jahr 2009 vorgesehen.

Nach Erteilung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides sind die dringlichen Arbeiten erfolgt.


Mit dem Schreiben vom 26.06.2008 (s. Anlage 2) beantragt der Fördererkreis ND-
Jugendzentrum Dinslaken e.V. zur Substanzerhaltung eines Heimes der OT eine Förderung
von Maßnahmen für das Jahr 2009.

Parallel zu den im Antrag aufgeführten Kosten wurden schon zu Teil Angebote eingeholt. Hierdurch ergibt sich eine Kostenverschiebung für die Erneuerung von Wasserleitungen. Die Kostenaufstellung sieht daher wie folgt aus:

1. Erneuerung von Wasserleitungen 5.670,00 €
2. Erneuerung von Heizkörpern 4.000,00 €
3. Einbau einer Wärmedämmung 4.000,00 €
4. Sicherung von Elektroleitungen 2.330,00 €
5. Einbau von Dachflächenfenster 8.000,00 €
6. Baunebenkosten 1.500,00 €
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Gesamtsumme: 25.500,00 €


Die Prüfung des Antrages in baufachlicher Hinsicht, ob die Durchführung der Maßnahmen aufgrund des Gebäudealters zur Erhaltung der Bausubstanz notwendig sind, ist erfolgt. Der Antrag beinhaltet mehrere bauliche Einzelmaßnahmen. Es sind fortsetzende Maßnahmen, die bereits durch zuvor beantragte und genehmigte Anträge begonnen wurden.

Unter Beachtung des Vertrages über die Bezuschussung des Heimes der „Offenen Tür“, Beethovenstr. 6-12, 46535 Dinslaken, ergibt sich ein Zuschussbetrag von 21.675,00 € (85 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten

Durch das Fachamt wurden entsprechende Haushaltsmittel bei der bisherigen Haushaltsstelle 3.460.9870 – Investitionszuschüsse für Jugendfreizeitstätten – für das Jahr 2009 in Höhe von insgesamt 24.500,00 € angemeldet (Zuordnung Produkt: 1.100.06.02.01.01 – Förderung von Kindern und Jugendarbeit in freier Trägerschaft).


2. Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Dinslaken-Voerde-Hünxe e.V.

Der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes Dinslaken-Voerde-Hünxe beantragte mit Schreiben vom 12.12.2007 aufgrund der Schließung einer Gruppe in der Kindertageseinrichtung „An der Fliehburg“ die Übernahme der nachwirkenden Personalkosten im Zuge der damit verbundenen Personalkündigung (siehe Anlage 3).

Diese Personalkosten belaufen sich auf ein Monatsgehalt einer Erzieherin und wurden mit 2.838,73 € beziffert.

Die Übernahme der Kosten wurde mit Bescheid vom 11.02.2008 abgelehnt. Gemäß Erlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27.12.2004 sind nachwirkende Personalkosten nicht über das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) refinanzierbar.

Nach § 16 Abs. 1 GTK sind die angemessenen Personalkosten, die durch den erlaubten Betrieb der Einrichtung entstehen, Betriebskosten und damit refinanzierbar. Voraussetzung für eine Anerkennung der Personalkosten ist nach dem Wortlaut des Gesetzes, dass diese Kosten durch den Betrieb entstehen. Dies bedeutet, dass tatsächlich ein Betrieb stattfinden muss, also eine Betreuung von Kindern erfolgt.

Da der Betrieb der Tagesstättengruppe zum 31.12.2007 eingestellt wurde, sind die darüber hinausgehenden Personalkosten nicht im Rahmen des GTK refinanzierbar.


3. Caritasverband für die Dekanate Dinslaken und Wesel

Der Caritasverband beantragte mit Schreiben vom 02.10.2007 die Förderung der Instandhaltungsmaßnahmen für das GOT-Heim St. Marien in Dinslaken-Lohberg (siehe Anlage 4). Nach der beigefügten Kostenermittlung des Architekten entstehen Kosten in Höhe von 32.000,00 €.

Bei einer Ortsbesichtigung durch das hiesige Amt für Tief- und Hochbau wurde festgestellt, dass die angedachten Maßnahmen nicht ausreichend waren. Ferner sind auf Grund des Baualters Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten erforderlich. Gleichfalls wurde der Einbau von Brandschutztüren und die Sicherung des 2. Rettungswegen aus dem 1. Obergeschoss nicht berücksichtigt. Die neu aufgestellte Kostenermittlung sieht einen Gesamtbetrag von 57.873,35 € vor.

Mit dem Bescheid vom 14.10.2008 wurde eine Zuwendung im Wege der prozentualen Anteilsfinanzierung gewährt; der Anteil an den mit 57.873,35 € als förderungsfähig anerkannten Kosten beträgt 80 % = 46.298,68 €. Die Förderungsmittel sind noch für das Jahr 2008 abgerufen und gezahlt worden.


5. Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Wesel e.V.

Die Arbeiterwohlfahrt beantragte mit Schreiben vom 09.04.2008 die Übernahme der Kosten zur Sanierung der Kindertageseinrichtung Averbruchstr. 64 für das Jahr 2009 (siehe Anlage 5).Nach der beigefügten Kostenaufstellung belaufen sich die Maßnahmekosten auf insgesamt 82.000,00 €.

Das zu beteiligende Amt für Tief- und Hochbau stellte bei der erfolgten Ortsbesichtigung fest, dass durch die örtlichen Gegebenheiten die angenommenen Kosten für die Erneuerung der Fenster einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten nicht ausreichend sind.

Darüber hinaus legte die Arbeiterwohlfahrt einen Mängelbericht über eine zwischenzeitlich erfolgte Brandschau vor, wonach für die Mängelbeseitigung nochmals erhöhte Kosten entstehen werden.

Nach der nunmehr neu erstellten Kostenschätzung entstehen Gesamtkosten in Höhe von 245.000,00 € für das Jahr 2009. Haushaltsmittel wurden durch das Fachamt im Rahmen der Investitionsausgaben angemeldet (Zuordnung: Produkt – 1.100.06.01.01 – Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen).

In Vertretung



Dehm
Stadtkämmerer

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 12.02.2009

Beschluss:


Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

An der Beratung haben SB van Meerbeck und Ausschussmitglied Brechling nicht teilgenommen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Bezuschussung zu den Instandhaltungskosten für die Häuser der offenen Tür auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarung erfolgt.
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Weitere Informationen

  1. 081376 Anträge freier Träger auf finanzi.pdf
  2. 081376 - Anlagen 1 - 5.pdf

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