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Zweitwohnsitz an-/abmelden
Kontakt
Telefon: 0 20 64 / 66-666
Friedrich-Ebert-Straße 82 - 84
46535 Dinslaken
Telefon: 0 20 64 / 66-666
Jahnplatz 1
46539 Dinslaken
Besitzen Sie mehrere Wohnungen im Inland, kann nur eine Hauptwohnsitz (Hauptwohnung) sein. Jede weitere Wohnung im Inland ist Zweit- bzw. Nebenwohnsitz (Nebenwohnung). Besitzen Sie nur eine Wohnung im Inland, kann diese nicht als Nebenwohnung angemeldet werden. Ein Wohnsitz im Ausland wird nicht im Melderegister erfasst.
Sie können einen Zweit- bwz. Nebenwohnsitz persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person im Bürgerbüro anmelden. Über die Anmeldung erfolgt eine automatische Meldung an den bisherigen alleinigen Wohnsitz.
Soll der Dinslakener Hauptwohnsitz wegen Umzug in eine andere Gemeinde/Stadt zur Zweitwohnung umgeändert werden, wird das in der neuen Hauptwohnsitzgemeinde erklärt. Die Änderung erfolgt dann ebenfalls automatisch.
Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.
Die Abmeldung eines Zweitwohnsitzes erfolgt nur über den Hauptwohnsitz und ist dieser persönlich oder schriftlich mizuteilen. Bei schriftlicher Mitteilung geben Sie bitte auch das Auszugsdatum an.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Wohnungsgeberbestätigung
Gebühren
- Gebührenfrei