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Wohnberechtigungsschein beantragen
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird auf Antrag von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erteilt, in der der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Er berechtigt zum Bezug einer preisgebundenen Wohnung. Der Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein ist geknüpft an Einkommensgrenzen und bestimmte Sozialkriterien, wie alleinerziehend, kinderreiche Familien, alte Menschen, Behinderung. Der Schein wird jeweils für ein Jahr ausgestellt. Es besteht aber kein Anspruch auf eine entsprechende preisgebundene Wohnung. Die Auswahl des Mieters aus dem Kreis der wohnberechtigten Personen ist grundsätzlich dem Vermieter überlassen.
Preisgebundene Wohnungen sind die so genannten Sozialwohnungen. Dabei handelt es sich um Wohnungen, deren Bau mit allgemeinen Steuermitteln gefördert wurden. Die Berechnung zur Prüfung des Anspruchs auf einen Wohnberechtigungsschein ist je nach Familiengröße und Einkommen individuell. Auch bezieht sich die Berechtigung nur auf "angemessenen Wohnraum". Der Wohnberechtigungsschein enthält deshalb auch Angaben zur Wohnungsgröße und/oder zur Anzahl der Zimmer.
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