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Wilde Müllkippe

Die Verunreinigung von Verkehrsflächen und Anlagen ist untersagt.

Grundsätzlich gilt hier die Faustregel: „Wer Abfälle und Verschmutzungen verursacht ist auch zur Beseitigung verpflichtet.“

Trotz des entsprechenden Verbots kommt es immer wieder vor, dass sich im Stadtgebiet die sogenannten „wilden Müllkippen“ finden lassen.

Mitteilungen über solche Abfallablagerungen werden telefonisch entgegen genommen.

Von hier werden, soweit möglich weitere ordnungsbehördliche Schritte gegen den Verursacher in die Wege geleitet, welche für gewöhnlich empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Link "Picobello in 48 Stunden".