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Widerspruch-/Einwilligungsrecht
Kontakt
Bürgerbüro, Stadtmitte
Telefon: 0 20 64 / 66-666
Bürgerbüro
Friedrich-Ebert-Straße 82 - 84
46535 Dinslaken
Das Bundesmeldegesetz sieht für folgende Datenübermittlungen aus dem Melderegister ein Widerspruchs- oder Einwilligungsrecht vor:
Widerspruchsrecht:
- an Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
- an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
- an Adressbuchverlage zur Erstellung von Adressbüchern
- an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften für die Daten der Familienangehörigen eines Kirchenmitgliedes
- an die Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial
Einwilligungsrecht:
- für Zwecke der Werbung
- für Zwecke des Adresshandels