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Wettbürosteuer

Kontakt

Psikus, Florian

Telefon: 0 20 64 / 66-842

Rathaus

Büro: 230

Platz d Agen 1
46535 Dinslaken

Der Rat der Stadt Dinslaken hat in seiner Sitzung am 28.06.2016 für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) die Einführung der Wettbürosteuer für das Stadtgebiet Dinslaken zum 01.07.2016 beschlossen.

In der Sitzung des Rates der Stadt Dinslaken am 19.12.2017 wurde die Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 29.06.2016 rückwirkend zum 01.01.2017 beschlossen.

Allgemeine Hinweise

Der Besteuerung unterliegen im Gebiet der Stadt Dinslaken das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals, Wettautomaten oder ähnlichen Wettvorrichtungen) auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen.

Gemäß der aktuell geltenden Vergnügungssteuersatzung (Wettbüros) sind die Brutto-Wetteinsätze der Wettkunden die Bemessungsgrundlage. Der Steuersatz beträgt 3 v. H. der Brutto-Wetteinsätze.

Kontakt: wettbuerosteuer@dinslaken.de