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Vorkaufsrecht

Kontakt

Schlappa, Christian

Telefon: 0 20 64 / 66-340

Technisches Rathaus

Büro: 165

Hünxer Straße 81
46537 Dinslaken

Der Gemeinde steht beim Kauf von Grundstücken nach den Bestimmungen der §§ 24 ff des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht zu.
Dem Grundbuchamt muss für den Eigentumswechsel eine Bescheinigung der jeweiligen Gemeinde vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches nicht besteht oder nicht ausgeübt wird.
Die Ausstellung wird von den Notaren nach Beurkundung von Grundstückskaufverträgen bei der Gemeinde beantragt.