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Verwarnungsgeld

Kontakt

Strewginski, Uwe

Telefon: 0 20 64 / 66 216

Anschrift:

Büro: 223

Friedrich-Ebert-Straße 31
46535 Dinslaken

Bei Parkverstößen kann das Ordnungsamt gebührenpflichtige Verwarnungen erteilen. Die Verwarnung geht im allgemeinen dem Bußgeld voraus und hat das Ziel, den Parkverstoß schnell und mit wenig Aufwand abzuschließen. In der Regel erhält der betroffene Autofahrer die Information über seinen Parkverstoß und die Möglichkeit des Bezahlens umgehend durch den hinter seinem Scheibenwischer hinterlegten Zettel. Sollte dieser Zettel abhanden gekommen und beim Ordnungsamt kein Zahlungseingang vermerkt sein, erhält der Betroffene ca. 1 Woche nach dem Parkverstoß einen Anhörbogen mit den entsprechenden Daten. Er hat dann immer noch die Möglichkeit, das Verwarnungsgeld einzuzahlen, ohne dass sich der ursprünglich geforderte Betrag erhöht. Die Verwarnung wird dann wirksam, wenn der Betroffene mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld sofort oder innerhalb einer Woche zahlt.

Gebühren

  • zwischen 10 und 35 Euro