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Vergnügungssteuer

Kontakt

Pifkowski, Claudia

Telefon: 0 20 64 / 66-313

Rathaus

Büro: 228

Platz d Agen 1
46535 Dinslaken

Die Vergnügungssteuer wird erhoben für

  • öffentliche Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
  • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
  • Ausspielen von Geld und Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen
  • Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen -
  • Sex- und Erotikmessen
  • Spielapparate in Spielhallen, Gaststätten und sonstigen Räumen
    (als Spielapparate gelten auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden)

 

Steuersätze für Spielapparate je angefangener Kalendermonat ab 01.04.2016

 
Klassifizierung der Automatenin Spielhallenin Gaststätten und sonstigen Räumen
mit Gewinnmöglichkeit19 v. H. des Einspielerergebnisses10 v. H. des Einspielerergebnisses
ohne Gewinnmöglichkeit je Apparat39,00 Euro28,00 Euro
Automaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und / oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben, je Apparat500 Euro500 Euro

 

Steuersätze für weitere Veranstaltungen

  • wenn ein Eintrittspreis erhoben wird: 22 v. H. des Eintrittspreises oder Entgelts
  • wenn kein Eintrittspreis erhoben wird: 1,00 Euro je angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche; zuzüglich Aufschlag für Veranstaltungen nach 1.00 Uhr nachts

 

Bitte beachten Sie: Veranstaltungen sind spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung anzumelden. Weitere Informationen erhalten Sie bei den genannten Ansprechpartnerinnen.   

             

Zentrale Mail-Adresse

vergnuegungssteuer@dinslaken.de

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