Inhalt
Umschreibung des Fahrzeughalters
Kontakt
Bürgerbüro, Stadtmitte
Telefon: 0 20 64 / 66-666
Bürgerbüro
Friedrich-Ebert-Straße 82 - 84
46535 Dinslaken
Bürgerbüro, Hiesfeld
Telefon: 0 20 64 / 66-666
Bürgerbüro Hiesfeld
Jahnplatz 1
46539 Dinslaken
bei einem angemeldeten Fahrzeug
Im Bürgerbüro können Sie ein angemeldetes Fahrzeug mit WES/DIN/MO- Kennzeichen auf einen anderen Fahrzeughalter umschreiben lassen, sofern dieser in Dinslaken gemeldet ist.
Beachten Sie bitte:
- Das Fahrzeug kann nur mit gültiger Hauptuntersuchung umgeschrieben werden.
- Das vorhandene Kennzeichen muss übernommen werden.
- Sollten Sie Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 oder 2 verloren haben, setzen Sie sich bitte zunächst mit dem Bürgerbüro in Verbindung, um weitere Details zu klären.
- Ist der Fahrzeugbrief bei der Bank hinterlegt, ist eine Umschreibung im Bürgerbüro nicht möglich. In diesem Fall ist die Kontaktaufnahme zum Straßenverkehrsamt Wesel notwendig.
- Halterinnen und Halter, die Steuerrückstände haben (auch aus vergangenen Zulassungen) können ein Fahrzeug erst nach Begleichung der Rückstände zulassen.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit können hier nicht alle Umstände berücksichtigt werden. Sollten Sie im Hinblick auf ihre persönliche Situation noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsbestätigung elektronisch (ehemals Doppelkarte);Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- gegebenenfalls Vollmacht für die und Ausweis der bevollmächtigten Person
Gebühren
- 19,90 Euro - 26,90 Euro