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Ummeldung
Kontakt
Telefon: 0 20 64 / 66-666
Friedrich-Ebert-Straße 82 - 84
46535 Dinslaken
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Jahnplatz 1
46539 Dinslaken
Sie haben innerhalb Dinslaken eine neue Wohnung bezogen ?
Dann können Sie als deutscher Staatsangehöriger und als Angehöriger eines der EU angehörigen Landes diese Meldeangelegenheit in einem der Bürgerbüros der Stadt Dinslaken erledigen. Als Staatsangehöriger eines nicht EU angehörigen Landes vereinbaren Sie hierzu bitte telefonisch einen Termin bei der Ausländerbehörde unter der Telefon-Nr. 02064/66-704.
Grundsätzlich soll die Ummeldung bei einem Umzug innerhalb Dinslakens persönlich vorgenommen werden. Bei Familien mit Kindern unter 18 Jahren genügt es, wenn ein Elternteil mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht.
Wird eine Ummeldung durch eine dritte Person beantragt, geben Sie dieser bitte eine qualifizierte Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Dies gilt auch für Familienangehörige, Ehepartner und volljährige Kinder. Zieht ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil aus der bisherigen gemeinsam genutzten Wohnung aus, muss das Einverständnis und die Kopie eines Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) des zurückbleibenden Elternteils vorgelegt werden.
Sie sind verpflichtet, Ihren Wohnsitzwechsel innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Dieses gilt auch für den sogenannten zweiten Wohnsitz. Verstöße gegen diese Verpflichtung werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit können hier nicht alle Umstände berücksichtigt werden. Sollten Sie im Hinblick auf Ihre persönlichen Situation Fragen haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Gebühren fallen für die Ummeldung nicht an. Für die Änderung des Fahrzeugscheins fallen pro Fahrzeug 12,00 € Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- soweit Halter von Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I
- Einverständniserklärung Sorgeberechtigter bei Umzug minderjähriger Kinder
Gebühren
Es werden keine Gebühren erhoben.