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Transporte an Sonn- und Feiertagen und in den Ferien

Kontakt

Hans, Monika

Telefon: 0 20 64 / 66-399

Anschrift:

Büro: 222

Friedrich-Ebert-Straße 31
46535 Dinslaken

Transporte an Sonn- und Feiertagen und in den Ferien

An Sonn- und Feiertagen dürfen nach § 30 Abs. 3 StVO in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen grundsätzlich nicht verkehren. Ein solches Verbot gilt auch aufgrund der FerienreiseVO.

Von diesem Verbot gibt es allerdings Ausnahmen, z.B. für den Transport von

A)      frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen

B)      frischem Fleisch

C)      frischem Fisch

D)      leichtverderblichem Obst und Gemüse

Es gibt aber noch weitere Ausnahmetatbestände und auch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen von den Fahrverboten befreit zu werden. Sofern Fragen zu der Thematik bestehen und welche Unterlagen bzw. Nachweise für einen Antrag auf Befreiung der Fahrverbote benötigt werden, lassen sich am besten persönlich oder telefonisch besprechen (Tel.: 02064-66399).