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Teilung von Grundstücken
Für die Teilung eines bebauten Grundstücks in zwei oder mehrere Teile ist die Genehmigung der Stadt Dinslaken gemäß § 7 BauO NRW erforderlich.
Die Teilung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Die Teilung darf nur in das Liegenschaftskataster übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid der Stadt Dinslaken als Bauaufsichtsbehörde vorliegt.
Benötigte Unterlagen
Für den Antrag ist ein amtlicher Lageplan erforderlich.
Gebühren
Nach der AVwGebO NRW je gebildetes bebautes Grundstück, abhängig vom Bodenwert, 50 bis 500 Euro.