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Straßenunterhaltung

Der Fachdienst Tiefbau ist zuständig für die Straßenunterhaltung und somit für die Verkehrssicherheit von 250 km öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Geh- und Radwege, sowie der Straßenbeleuchtung und Beschilderung.

Beim Fachdienst Tiefbau können Sie melden:

-        Schäden in der Straße oder im Geh-/Radweg
-        Schäden an der Fahrbahnmarkierung oder Beschilderung
-        Probleme mit der Straßenbeleuchtung
-        Probleme mit Lichtsignalanlagen (Ampeln)

Außerdem können vom Fachdienst Tiefbau folgende Genehmigungen erteilt werden:


-        für Bordsteinabsenkungen
-        für die Befestigung von öffentlichen Flächen
-        für den Straßenaufbruch

 

Benötigte Unterlagen


-        formloser schriftlicher Antrag
-        Lageplan mit Kennzeichnung der entsprechenden Fläche

Gebühren


Die Gebühren für die Genehmigung richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung in der aktuellen Fassung.