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Straßenunterhaltung
Der Fachdienst Tiefbau ist zuständig für die Straßenunterhaltung und somit für die Verkehrssicherheit von 250 km öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Geh- und Radwege, sowie der Straßenbeleuchtung und Beschilderung.
Beim Fachdienst Tiefbau können Sie melden:
- Schäden in der Straße oder im Geh-/Radweg
- Schäden an der Fahrbahnmarkierung oder Beschilderung
- Probleme mit der Straßenbeleuchtung
- Probleme mit Lichtsignalanlagen (Ampeln)
Außerdem können vom Fachdienst Tiefbau folgende Genehmigungen erteilt werden:
- für Bordsteinabsenkungen
- für die Befestigung von öffentlichen Flächen
- für den Straßenaufbruch
Benötigte Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag
- Lageplan mit Kennzeichnung der entsprechenden Fläche
Gebühren
Die Gebühren für die Genehmigung richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung in der aktuellen Fassung.