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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Kontakt

Giesen, Elke

Telefon: 0 20 64 / 66-245

Rathaus

Büro: 305

Platz d Agen 1
46535 Dinslaken

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung über eventuelle. Zahlungsrückstände bei der Stadt Dinslaken können beim Fachdienst Finanzbuchhaltung, Vollstreckung (Stadtkasse) angefordert werden.

Sie wird zum Beispiel bei der Konzessionserteilung für Gaststätten, Trinkhallen, Imbisse usw., für Maklererlaubnisse, für Pfandleiher- oder Versteigerungsgewerbe oder für die Anmeldung von Spielhallen benötigt.

Zunächst sollte die/der Antragsteller/in bei der Stelle, welche zur Beschaffung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung auffordert, erfragen, ob er eine Bescheinigung der Stadt und/oder des Finanzamtes vorlegen muss.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis