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Selbständige Erwerbstätigkeit ausländischer Staatsangehöriger

Kontakt

Mitschke, Tobias Alexander

Allg. Ausländerrecht: C, O, Ö, Q, Z // Asyl: F, L, O, Ö, Q, X, Y

Telefon: 0 20 64 / 66-798

Rathaus

Büro: 017

Platz d Agen 1
46535 Dinslaken

Kochheim, Laura

Allg. Ausländerrecht: K, R, T, Y // Asyl: C, E, I, J, M

Telefon: 0 20 64 / 66-773

Rathaus

Platz d Agen 1
46535 Dinslaken

Poll, Marion

Allg. Ausländerrecht: E, F, H, N, P, S, X // Asyl: D, G, K, N, P, Z

Telefon: 0 20 64 / 66-254

Rathaus

Büro: 014

Platz d Agen 1
46535 Dinslaken

In Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige können eine Auflagenänderung in ihrem Aufenthaltstitel beantragen, um eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben. Was ist dabei zu beachten:

Beantragung der Auflagenänderung

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Dinslaken verlegt haben und sich selbständig machen möchten, prüfen Sie bitte zuerst, ob die Auflage zu Ihrem Aufenthaltstitel mit dem folgenden Wortlaut versehen ist:

„Selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet.“

Wenn dieser Text Bestandteil Ihres Aufenthaltstitels ist, müssen Sie beim Fachdienst Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten einen Antrag auf Auflagenänderung zum Zwecke der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit stellen.

Tipp:

Nicht alle Formen des Aufenthaltstitels lassen eine selbständige Erwerbstätigkeit zu. In jedem Fall ist es ratsam, den Fachdienst Personenstand, Ausländerangelegenheiten zu befragen, ob ein Antrag gestellt werden kann. Ausländische Staatsangehörige mit einer Niederlassungserlaubnis, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder Unionsbürger können in der Regel nach Anmeldung bei der Gewerbemeldestelle des Fachdienstes Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben.

Nach Stellung eines Antrages auf Auflagenänderung wird vom Fachdienst Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten entsprechend Ihrem Vorhaben eine Stellungnahme vom Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr, von der Industrie- und Handelskammer, von der Handwerkskammer oder von der Landwirtschaftskammer angefordert. Daher sollten Sie sich darauf vorbereiten, dass eine oder mehrere der genannten Stellen Kontakt zu Ihnen aufnimmt. Daher sollten Sie auf den Antrag auf Auflagenänderung Ihre Kontaktdaten (Telefon-, Faxnummer, eMail-Adresse) vermerken.

Hinweis:

Über Ihren Antrag auf Auflagenänderung entscheidet ausschließlich der Fachdienst Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten.

Vorlage von Unterlagen und Nachweisen

Um Ihr Vorhaben, insbesondere den wirtschaftlichen Hintergrund Ihres Antrages, beurteilen zu können, sollten Sie zusammen mit dem Antragsformular auf Auflagenänderung folgende Unterlagen beim Fachdienst Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten vorlegen:

  • Lebenslauf (inkl. Schulzeugnisse, Diplome, Referenzen)
  • Unternehmerisches Konzept (Geschäftsplan)
  • Kapitalnachweis
  • Kapitalbedarfsplanung
  • Ertragsvorschau
  • Vertragsentwürfe, z.B. Gesellschaftsverträge, Mietverträge etc.
  • Sonstige schriftliche Vereinbarungen

Wichtige Hinweise

Hier noch ein paar wichtige Hinweise zum Schluss: Gehen Sie vor der Genehmigung Ihres Vorhabens und der Änderung Ihrer Auflage keine vertraglichen Verpflichtungen ein. Falls sich das nicht vermeiden lässt, sollten Sie versuchen, einen Zusatz in den Vertrag aufzunehmen, der Ihnen ein Rücktrittsrecht einräumt, sofern der Fachdienst Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten keine Änderung der Auflage vornimmt und somit die selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht erlaubt.

Schließlich sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse rechtliche Informationen zur Selbständigkeit sammeln und zum Beispiel im Vorfeld Kontakt zur Ihrer Bank, Sparkasse, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer aufnehmen.