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Schwerbehinderte/Arbeitsplatzausstattung

Für die Ausgestaltung und den Erhalt von Arbeitplätzen für schwerbehinderte Menschen gibt es eine Reihe von Hilfen und gesetzliche Bestimmungen, die eine Teilhabe am Arbeitsleben erleichtern, ermöglichen oder aufrecht erhalten sollen. Beispielsweise sind dies der besondere Kündigungsschutz oder die behindertengerechte Arbeitplatzgestaltung. Hierzu und in allen anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis behinderter Menschen oder Gleichgestellter gibt die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben (ehemals die örtliche Fürsorgestelle) der Stadt gerne Auskunft.

Besondere Öffnungszeiten

Terminvergabe
nur nach telefonischer Absprache
Telefon
Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr