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Schülerfahrtkosten
Nach der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW haben Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf
Übernahme von Kosten einer Beförderung zur Schule und zurück. Über die jeweils wirtschaftlichste Art der Beförderung entscheidet der Schulträger.
Als Schulweg gilt der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort. Falls bei Ihrem Wohnort die genannten Entfernungen überschritten werden und Sie einen Antrag stellen wollen, können diesen im Sekretariat der jeweiligen Schule erhalten.
Als Voraussetzungen gelten folgende Mindestentfernungsgrenzen:
Schüler an Grundschulen (Klassen 1 bis 4) mehr als 2,0 Kilometer Schulweg
Schüler der Klassen 5 bis 10 mehr als 3,5 Kilometer Schulweg
Schüler der Klassen 11 bis 13 mehr als 5,0 Kilometer Schulweg
SchokoTicket - die neue Schülerfahrkarte
Ab 01.02.2012 erhalten die anspruchsberechtigten Schüler und Schülerinnen der Dinslakener Schulen, anstelle der bisherigen Schülerträgerjahresfahrkarte, das SchokoTicket.
Das SchokoTicket kann rund um die Uhr, nicht nur an Schultagen, sondern auch an Wochenenden und in der Freizeit genutzt werden. Das SchokoTicket ist ein JahresAboTicket.
Anspruchsberechtigte Schüler und Schülerinnen erhalten das SchokoTicket mit Zahlung eines Eigenanteils von 12,00 € monatlich. (1. minderjährige Kind) und 6,00 € monatlich (2. minderjährige Kind), für jedes weitere minderjährige Kind entfällt der Eigenanteil. Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII zahlen keinen Eigenanteil.
Den Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten und den Bestellschein SchokoTicket (Anspruch SchfkVO)" erhalten Sie im Sekretariat der jeweiligen Schule. Beides ist auszufüllen und wieder im Sekretariat der Schule abzugeben. Nach Weiterleitung durch die Schule an den Fachdienst Schule und Sport und die dortige Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen wird das SchokoTicket bei dem Verkehrsunternehmen bestellt. Das SchokoTicket erhalten Sie per Post von dort.