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Schiedsamtsbezirke

Die Aufgaben der Schiedsämter in Dinslaken nehmen 2 Schiedspersonen wahr, die vom Rat der Stadt Dinslaken gewählt und sodann vom Direktor des Amtsgerichtes bestätigt worden sind.

Die jeweils bezirkliche Zuständigkeit ist genau festgelegt (Bezirke I und II), wobei sich die Schiedspersonen gegenseitig vertreten, wenn sie ihr Amt - aus welchen Gründen auch immer - einmal nicht ausüben können.

Zuständig ist sachlich immer die Schiedsperson, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt, wohnt dieser beispielsweise in einer anderen Gemeinde, so ist ein Schiedsamt in dieser Gemeinde zuständig.

BezirkNameStraßeWohnortTelefon
IMarianne SchroerBrinkstraße 27446539 Dinslaken96879
IIDr. Albert NollNibelungenstraße 6246537 Dinslaken770169

Dem Verzeichnis mit den Straßennamen (unter Dateien herunterladen) ist jeweils eine Zahl nachgestellt; sie bezeichnet den Bezirk der Schiedsperson, die sachlich zuständig ist.

Beispiel:
Der Antragsgegner wohnt auf der Erlenstraße, so ist - siehe Verzeichnis - nach Ziffer I nach dem Straßennamen - Frau Marianne Schroer zuständig; sie sollten einen Termin für die Antragsaufnahme telefonisch vereinbaren.