Inhalt
Rentenversicherung
Aufgaben bzw. Dienstleistungen der städtischen Rentenberatungsstelle
- Auskunft und Beratung bei allen Fragen die gesetzliche Rentenversicherung betreffend
- Kostenlose Rentenantragstellung
- Umwandlung und Weiterzahlung bereits bewilligigter Renten
- Hilfen bei Kontenklärungen und Anerkennung verschiedenster rentenrechtlicher Zeiten
- Kostenlose Fotokopien und Beglaubigungen von Unterlagen, die für die Rentenversicherungsträger wichtig sind
- Bereitsstellung von Informationsmaterial zu Rentenfragen
- Beantragung der Berechnung Ihres aktuellen Rentenanspruchs durch den Rentenversicherungsträger
Hinweise zur telefonischen Erreichbarkeit und Terminvereinbarung bei der städtischen Rentenberatungsstelle
Bitte beachten Sie, dass eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich ist. Die städtische Rentenberatungsstelle erreichen Sie grundsätzlich montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr, sowie donnerstags von 13 bis 15 Uhr.
Kostenlose Auskunft und Beratung erhalten Sie auch direkt bei nachfolgend aufgeführten Rentenberatungsstellen der Deutschen Rentenversicherung
- Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstr. 2, 10709 Berlin, Tel. 030 / 865 0 oder 0800 1000 480 70 (kostenloses Servicetelefon), drv@drv-bund.de oder über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Pieperstr. 14-28, 44789 Bochum, Tel. 0800 1000 480 80 (kostenloses Servicetelefon), rentenversicherung@kbs.de oder über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Service-Zentrum Duisburg, Hohe Str. 32, 47051 Duisburg, Tel. 0203 / 2819-01 oder 0800 1000 4800 (kostenloses Servicetelefon),service-zentrum.duisburg@drv-rheinland.deoder über die Internetseite des Service-Zentrums Duisburg der Deutschen Rentenversicherung Rheinland
- Für gehörlose und hörgeschädigte Menschen steht ein Servicetelefon mit Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher zur Verfügung. Wie Sie den Dolmetscherdienst errerichen, können Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung nachlesen
Was brauchen Sie für Ihren Rentenantrag?
Wenn Ihr Versicherungskonto vollständig ist, also keine Lücken aufweist, bringen Sie zum vereinbarten Termin bitte folgende Unterlagen im Original mit:
- Stammbuch
- einen gültigen Personalausweis
- die elektronische Gesundheitskarte (ehemals Krankenversicherten- oder Krankenkassenkarte)
- die letzte Rentenauskunft (nicht Renteninformation) oder einen aktuellen Versicherungsverlauf
- eine gültige Bankverbindung für die Überweisung der Rente (IBAN, BIC)
- Angaben über Krankenkassenmitgliedschaften ab 1992
- Zahlstelle von Betriebs- und Zusatzrenten
- Steueridentifikationsnummer
Wenn Ihr Versicherungskonto unvollständig ist, also Lücken aufweist, bringen Sie zum vereinbarten Termin bitte darüber hinaus folgende Unterlagen im Original mit:
- die Geburtsurkunde/n Ihres/r Kindes/r
- die Versichertenkarten und Aufrechnungsbescheinigungen
- die Bescheinigung über Grundwehr- oder Zivildienst
- Nachweis über Ihre Lehre (z.B. Lehrvertrag, Nachweis über Abschluss, Lehrzeuchnis)
- die Nachweise von der Agentur für Arbeit für Zeiten der Arbeitslosigkeit
Bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen bringen Sie zum vereinbarten Termin darüber hinaus bitte folgende Unterlagen im Original mit:
- den Schwerbehindertenausweis oder den Bescheid des Kreises Wesel
Bei einer Rente wegen Todes / Hinterbliebenenrente bringen Sie zum vereinbarten Termin darüber hinaus bitte folgende Unterlagen im Original mit:
- das Familienstammbuch
- die Heiratsurkunde
- die Sterbeurkunde
- den Rentenbescheid / die letzte Rentenanpassungsmitteilung, ansonsten alle Versicherungsunterlagen
- Ihre eigene Rentenversicherungsnummer
- Ihren Rentenbescheid / die letzte Rentenanpassungsmitteilung, sofern Sie bereits Rente beziehen
- Nachweise über die Lehre des Verstorbenen
Bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit / Erwerbsminderungsrente bringen Sie zum vereinbarten Termin darüber hinaus bitte folgende Unterlagen im Original mit:
- die Adressen der behandelnden Ärzte
- Angaben über evtl. Krankenhausaufenthalte in den letzten Jahren
- evtl. Bescheid des Kreises Wesel über einen festgestellten Grad der Behinderung (GdB)
- Beschäftigungsübersicht
Besondere Öffnungszeiten
Terminvergabe
nur nach telefonischer Absprache
Telefon
Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr