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Regenwasser

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Hassdenteufel, Marc

Telefon: 0 20 64 / 66-692

Technisches Rathaus

Büro: 071

Hünxer Straße 81
46537 Dinslaken

"Regen bringt Segen", das ist leider nicht immer so! Insbesondere bei Starkregenereignissen stellt sich so mancher Grundstückeeigentümer die Frage "Wohin mit dem Regenwasser?".
Informationen zur Vorsorge gegen Überflutungen durch Starkregenereignisse finden sich auf der gemeinsamen Webseite "Bürgerinformation Abwasser" der Stadt Dinslaken und dem IKT-Institut für Unterirdische Infrastruktur. Beispielhaft werden sinnvolle Schutzmaßnahmen im Video "Schütz Dein Haus bei Starkregen!" auf dem Youtube-Kanal des Kommunalen Netzwerkes Abwasser anschaulich gezeigt. Allerdings ist jedes Haus anders. Hauseigentümer sollten sich daher vor baulichen Maßnahmen in jedem Fall fachlich beraten lassen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich auch auf der Webseite "Stark gegen Starkregen" vom Lippeverband.

Neben der Ableitung in den öffentlichen Regenwasser- bzw. Mischwasserkanal besteht für Regenwasser auch die Möglichkeit der Versickerung bzw. der Regenwassernutzung auf dem Grundstück. Aus wasserwirtschaftlichen Gründen wird für neu bebaute Grundstücke die Versickerung (unter gewissen Voraussetzungen) angestrebt. Erforderliche Anträge auf wasserbehördliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in den Untergrund nimmt der Fachdienst Tiefbau entgegen und leitet diese an die Untere Wasserbehörde (Kreis Wesel) weiter.
Weitere Informationen sowie Merkblätter und Antragsformulare finden sich beim Kreis Wesel über das Eingabefeld "Suchen" mit dem Suchbegriff "Niederschlagswasser".

Bei größeren Niederschlagsmengen wird in einigen Bereichen eine Regenwasserrückhaltung auf den Grundstücken im Baugenehmigungsverfahren vorgeschrieben. Der Fachdienst Tiefbau berät den Grundstückseigentümer bzw. den beauftragten Planer über die Bemessung und gibt Hinweise zur Ausführung.

Über die Auswirkungen von Regenwasserversickerungen, Regenwassernutzungen oder Regenwasserrückhaltungen hinsichtlich einer möglichen Reduzierung der Niederschlagswassergebühr informiert der Fachdienst Haushalt/Steuern.