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Planungen anderer Behörden
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Nicht jedes Planverfahren, das die Belange der Stadt Dinslaken berührt, wird auch durch die Stadt Dinslaken durchgeführt. Manche sogenannten Planfeststellungsverfahren werden von anderen Genehmigungsbehörden wie dem Kreis Wesel oder der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt. Dies ist z.B. bei größeren Infrastrukturplanungen (Straße, Schiene, Ver- und Entsorgung etc.) der Fall.
Zu diesen Planungen gehört auch der Landschaftsplan des Kreises Wesel oder der Regionalplan des Regionalverbandes Ruhr (RVR).
Bei diesen Verfahren hat die Stadt Dinslaken, wie jede möglicherweise betroffene Person die Möglichkeit, sich an dem Verfahren zu beteiligen.