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Plakatierungen

Das kulturelle Leben in Dinslaken wird durch eine reichhaltige und vielfältige Veranstaltungskultur geprägt. Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Aufführungen und vieles mehr sind unverzichtbarer Teil des öffentlichen Lebens.

Da der öffentliche Raum, in dem für die Veranstaltungen geworben werden kann, nicht unendlich ist, müssen bei der Plakatierung gewisse Spielregeln eingehalten werden. Diese sind in den städtischen Richtlinien festgelegt. Die Strukturen und Regelungen verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und dem gesamtstädtischen Interesse dienen, dass Stadt- und Straßenbild zu erhalten und zu verbessern.

Aus diesem Grund ist die Bewerbung von Veranstaltungen mittels Plakatierung grundsätzlich erlaubnispflichtig. Der entsprechende Antrag ist 14 Tage vor Plakatierungsbeginn schriftlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde einzureichen.

Folgende Regeln sind bei der Plakatierung grundsätzlich zu beachten:

  • Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Verkehrsraum ist genehmigungspflichtig und stellt eine Sondernutzung öffentlicher Straßen und Gehwege Genehmigung nach § 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) dar.
  • Im Gemeindegebiet werden insgesamt 30 Plakattafeln bis zur Größe DIN A0 (84,1 cm x 118,9 cm) je zeitlich begrenzte Veranstaltung zugelassen. Maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn darf plakatiert werden.
  • Für die Plakatierung an klassifizierten Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen, die nicht Ortsdurchfahrt sind, sind die nachstehenden Behörden zuständig:
    • Kreisstraßen: Kreisverwaltung Wesel, Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel
    • Bundes- und Landstraßen: Landesbetrieb Straßenbau, Straßenmeisterei Voerde, Stegerweg 1, 46462 Voerde
  • An Kreuzungen bzw. Einmündungsbereichen und an Verkehrszeichen dürfen keine Plakattafeln angebracht werden.
  • Für die Werbung sind feststehende Dreieckständer, doppelte Hartfasertafeln oder Hohlkammertafeln zu benutzen. Diese müssen so befestigt/aufgestellt werden, dass keine Beschädigung auftreten kann. Dennoch auftretende Beschädigungen sind auf eigene Kosten zu ersetzen. Die Plakatständer sind regelmäßig auf ihre ordnungsgemäße Standsicherheit zu überprüfen und sofern erforderlich neu auszurichten.
  • Im Bereich Am Neutor, Neutorplatz, Neustr., Duisburger Straße, Eppinghovener Str., Altmarkt und deren Übergänge dürfen keine Plakattafeln angebracht werden.
  • Die Anbringung von Plakatständern an Straßenbäumen ist nicht zulässig.
  • Wildplakatieren ist verboten und wird mit einer Geldbuße geahndet.

Gebühren

  • Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro erhoben.
  • Pro Plakat wird eine Sondernutzungsgebühr von 2,00 € erhoben, wobei die Mindestgebühr 25,00 € beträgt.
  • Eine Gebührenbefreiung ist für karitative sowie politische Zwecke möglich.