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Personalausweis

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Bürgerbüro, Stadtmitte

Telefon: 0 20 64 / 66-666

Bürgerbüro

Friedrich-Ebert-Straße 82 - 84
46535 Dinslaken

Bürgerbüro, Hiesfeld

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Bürgerbüro Hiesfeld

Jahnplatz 1
46539 Dinslaken

Alle Deutschen, die in Dinslaken ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Personalausweis in den Bürgerbüros beantragen. Bei Beantragung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr muss jedoch das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen.
Die Einverständniserklärung für die Sorgeberechtigten können Sie auf dieser Seite unter Downloads herunterladen.

Nachweis der aktuellen Namensführung, z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde (je nach Familienstand) oder anderweitige Namenserklärung (Wiederannahme Geburtsname o. ä.). Der Nachweis der Namensführung ist in der Regel nur einmalig erforderlich bei Beantragung eines Personalausweises.

Abholung des BPA

Die Abholung des Personalausweises kann durch eine dritte Person unter Vorlage einer Vollmacht und der alten Dokumente erfolgen. Auch Ehegatten brauchen eine Vollmacht. Die Vollmacht finden Sie unter "Dateien herunterladen". Der alte Ausweis muss bei der Abholung vorgelegt werden.

Der Personalausweis kann nur in dem Bürgerbüro abgeholt werden, in dem er beantragt wurde!

Verlust des Personalausweises

Bei Verlust des Personalausweises bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild versehen und das Familienbuch mit. Sollten Sie kein Dokument besitzen, welches Sie ausweist, bringen Sie bitte eine Person (Eltern oder Geschwister) mit, die Ihre Identität bestätigt. Diese Person muss sich ebenfalls ausweisen können. Liegt eine Diebstahlanzeige der Polizei vor, ist diese mit vorzulegen.

Fristen

Die Wartezeit beträgt circa 4 Wochen bis zur Ausstellung des Personalausweises. Ein vorläufiger Personalausweis kann sofort ausgestellt werden.

Hat der Kunde den PIN-Brief aus Berlin erhalten, kann der Ausweis 2-3 Tage später im jeweiligen Bürgerbüro abgeholt werden. Hat der Kunde 4 Wochen nach Beantragung keinen Brief aus der Bundesdruckerei erhalten, ist eine Vorsprache im Bürgerbüro notwendig.

Benötigte Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis
  • ein aktuelles biometrisches Passbild

Die Gültigkeitsdauer für den Personalausweis ist vom Lebensalter abhängig:
- unter 24 Jahren ist der Personalausweis sechs Jahre gültig
- ab 24 Jahren ist der Personalausweis zehn Jahre gültig

Gebühren

  • antragstellende Person ab 24 Jahren: 37 Euro
  • antragstellende Person unter 24 Jahren :22,80 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis 10 Euro

Aus Gründen der Übersichtlichkeit können hier nicht alle Umstände berücksichtigt werden. Sollten Sie im Hinblick auf ihre persönliche Situation noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.