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Patientenverfügung
Vielen Menschen bereitet es Sorge, als kranker bzw. sterbenskranker Patient der heutzutage sehr fortschrittlichen intensivmedizinischen Versorgung hilflos ausgeliefert zu sein, künstlich am Leben gehalten zu werden und nicht in Frieden sterben zu können.
Im Rahmen des Selbstbestimmungsrechtes ist es möglich, eine Willenserklärung in Form einer Patientenverfügung abzugeben, ob, wann unter welchen Bedingungen und in welcher Art und Weise man eine medizinische Untersuchung/Behandlung wünscht oder ablehnt. Der im Zustand der Entscheidungsfähigkeit verbindlich und wirksam geäußerte ureigene Wunsch des Betroffenen ist zu beachten.
Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle stehen Ihnen dabei hilfreich zur Seite.