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Öffentliche Auslegung von Plänen
Bei jedem Planverfahren gibt es für jede Person die Möglichkeit der Beteiligung an diesem Verfahren. Dies gilt für die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines Bebauungsplanes und auch eine Fachplanung.
Ein Verfahrensschritt ist die Offenlage oder öffentliche Auslegung. Für die Dauer eines Monats werden die Pläne offengelegt. Dies bedeutet, dass jede interessierte Person sich während der Öffnungszeiten diese Unterlagen ansehen und Anregungen vortragen kann.