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Niederlassungserlaubnis
Kontakt
Allg. Ausländerrecht: C, O, Ö, Q, Z // Asyl: F, L, O, Ö, Q, X, Y
Telefon: 0 20 64 / 66-798
Büro: 017
Platz d Agen 1
46535 Dinslaken
Platz d Agen 1
46535 Dinslaken
Allg. Ausländerrecht: E, F, H, N, P, S, X // Asyl: D, G, K, N, P, Z
Telefon: 0 20 64 / 66-254
Büro: 014
Platz d Agen 1
46535 Dinslaken
Ausländische Staatsangehörige, die schon längere Zeit in Deutschland leben, ihren Lebensunterhalt sicherstellen und sich weitgehend integriert haben, haben die Möglichkeit eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu beantragen.
Die Niederlassungserlaubnis entspricht der früheren unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bzw. der Aufenthaltsberechtigung.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ergeben sich in der Regel aus § 9 Aufenthaltsgesetz. Es gibt aber auch besondere Vorschriften für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte, selbständig Erwerbstätige, Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, aber auch an Ehegatten deutscher Staatsangehöriger.
Die Gebühren ergeben sich aus der Aufenthaltsverordnung und sind je nach Erteilung unterschiedlich. Insbesondere kann es bei Familienangehörigen von deutschen Staatsangehörigen oder bei Bezug von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches Befreiungen und Ermäßigungen geben.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern des Fachdienstes Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Pass des Antragstellers;
- Die weiteren notwendigen Unterlagen werden Ihnen vom Ansprechpartner bei einem ersten Beratungsgespräch mitgeteilt
Gebühren
- Unterschiedlich